Stellung des Amtes für Rechnungsprüfung und Beratung:

Jeder Kreis hat eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten (§ 53 Abs. 3 Kreisordnung NRW). Diese ist dem Kreistag unmittelbar unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Bei der Ausführung der Aufgaben ist die örtliche Rechnungsprüfung unabhängig und weisungsfrei. Sie nimmt zunehmend auch eine beratende Funktion für die Verwaltung ein.

Ziele:

  • Förderung der rechtmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung
  • Schaffung von Mehrwerten
  • Einleiten und Begleiten von Veränderungsprozessen

Aufgaben:
Die Aufgaben der Rechnungsprüfung sind in den §§ 102 bis 104 der Gemeindeordnung NRW umfangreich beschrieben. In Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung ergeben sich dadurch folgende Schwerpunkte:

  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
  • Laufende Prüfung von Vorgängen in der Finanzbuchhaltung
  • Unvermutete Prüfung oder dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung des Kreises und seiner Sondervermögen
  • Prüfung der Programme zur automatisierten Datenverarbeitung
  • Prüfung von Vergaben
  • Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen einschließlich begleitender Prüfung einzelner Baumaßnahmen (technische Prüfung)
  • Prüfung von Verwendungsnachweisen auf Anforderung des Zuschussgebers
  • Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollsysteme
  • Prüfung der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
  • Ausstellung von Testaten, insbesondere in den Bereichen SGB II und SGB XII

Weitere Prüfaufträge können durch den Kreistag übertragen oder vom Landrat erteilt werden.

Unabhängig von konkreten Prüfungen hat das Amt die Aufgabe, den Kreistag und seine Ausschüsse sowie die Verwaltungsleitung und die Ämter der Kreisverwaltung durch Beratungsleistungen zu unterstützen, sofern damit die oben genannten Ziel verfolgt werden.

Tätigkeiten für andere Behörden, Institutionen etc.

Das Amt für Rechnungsprüfung und Beratung des Kreises Warendorf übernimmt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auch die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Warendorf.

Darüber hinaus werden die Jahresabschlüsse für folgende Behörden, Institutionen, Vereine etc. geprüft:

  • Stadt Sassenberg
  • Schule für Musik im Kreis Warendorf e. V.
  • Volkshochschule Warendorf
  • Verein zur Förderung der Deutschen Reitschule e. V.
  • Erwerbsgemeinschaft Liesborner Evangeliar GbR
  • Verschiedene Wasser- und Bodenverbände im Kreis Warendorf

Dazu erfolgt in größeren Abständen die Prüfung der Jahresabschlüsse des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland in Soest und der Erfolgsübersicht der Citeq Münster.

Rechtsgrundlage