Der Landrat ist nicht nur Organ des Kreises, sondern zugleich Untere Staatliche Verwaltungsbehörde. Dies bedeutet insbesondere, dass er die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden führt.

Das Büro des Landrats überwacht im Rahmen der Rechtsaufsicht, ob eine Verletzung geltenden Rechts erfolgt. Weiterhin werden vom Büro des Landrats Dienstaufsichtsbeschwerden, Anregungen und Petitionen bearbeitet.

Die finanzielle Kommunalaufsicht ist bei der Kämmerei angegliedert.