Alters- und Ehejubiläen
Neben dem Herrn Ministerpräsidenten und in bestimmten Fällen dem Bundespräsidenten gratuliert auch der Landrat Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Vollendung des 100. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum), zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum) und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum).
Hierzu übermitteln die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Daten aus dem Melde- und Standesamtswesen.