Der Kreistag sowie der Kreisausschuss sind neben dem Landrat die Organe des Kreises.

Der Kreistag wird von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Gemeinden alle 5 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Ihm gehören 64 Mitglieder im Kreis Warendorf an. Den Vorsitz führt der Landrat. Als zentralem Organ des Kreises sind ihm die wichtigen Entscheidungen des Kreises vorbehalten.

Die Mitglieder des Kreisausschusses werden aus der Mitte des Kreistages gewählt. Der Kreisausschuss beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Kreistag vorbehalten sind oder es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Weiterhin bereitet er vor allem die Beschlüsse des Kreistages vor und überwacht die Geschäftsführung des Landrates.

Das Büro des Landrats befasst sich mit sämtlichen Aufgaben, welche die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung der Sitzungen des Kreistages und des Kreisausschusses betreffen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Koordination der Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses sowie der Fachausschüsse
  • Aufstellung der Tagesordnungen für die Kreistags- und Kreisausschusssitzungen sowie die Einladung hierzu
  • Durchführung der Sitzungen und Fertigung der Niederschriften hierüber
  • Berechnung und Auszahlung von Aufwandsentschädigungen, Fahrkostenerstattungen, Reisekostenvergütungen und Ersatz von Verdienstausfällen, die den Abgeordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern bzw. sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zustehen



Ferner wird durch das Büro des Landrats die umfangreiche Darstellung und Information über den Kreistag, den Kreisausschuss sowie die Fachausschüsse im Internet betreut.

Kreistag Broschüre