Grabungserlaubnis
„Sondengehen & Magnetangeln“
Möchten Sie sich für die Archäologie in Ihrer Stadt oder Gemeinde engagieren?
Für das Sondengehen mit einem Metalldetektor sowie für das Magnetangeln benötigen Sie eine sogenannte Grabungserlaubnis nach dem Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetz (§ 15 DSchG NRW).
Der Kreis Warendorf in seiner Funktion als Obere Denkmalbehörde stellt diese Erlaubnis - im Benehmen mit der LWL-Archäologie für Westfalen - aus.
Nehmen Sie gerne bereits vor Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Fachbehörde LWL-Archäologie für Westfalen auf! Hier erhalten Sie auch Hilfe bei der Erstellung des notwendigen Kartenmaterials.
Ihr Ansprechpartner für alle relevanten Informationen vor, während und nach der Antragstellung ist dort:
Herr Dr. Ulrich Lehmann
Tel. 0251/591-8822
E-Mail: sondengaenger@lwl.org
Die Ersterlaubnis hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren und ist beschränkt auf einzelne Parzellen innerhalb einer Kommune. Für den Erstantrag benötigen Sie daher:
- Antragsschreiben (per E-Mail, mit Angabe von Kontaktdaten)
- Kartenmaterial (z.B. TIM-Online) mit eingezeichneten Suchflächen
Ein Folgeantrag zur Verlängerung der Erlaubnis kann ohne weitere Kartierungen gestellt werden. Die Folgeerlaubnis hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren und ist – auf Wunsch - für das gesamte Kreisgebiet möglich. Voraussetzung hierfür ist eine vollständige Fundvorlage nebst Funddokumentation (Zuordnung des Fundstücks zu einer bestimmten Ackerfläche)
beim LWL.
(Für eine Erlaubnis für das Magnetangeln in Flüssen oder Gewässern wenden Sie sich bitte zusätzlich mit Ihrem Anliegen an die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde der entsprechenden Gemeinde.)
Weitere Informationen zur Antragstellung und wie später mit etwaigen Funden umzugehen ist, erhalten Sie auch hier.
Den Antrag auf Grabungserlaubnis richten Sie dann per E-Mail an den nebenstehenden Ansprechpartner des Kreises Warendorf.
Alternativ können Sie gerne unseren digitalen Antragsassistenten nutzen.
Rechtsgrundlagen
Mit der Neufassung des Denkmalschutzgesetz NRW 2022 benötigt jeder, der eine Metallsonde, eine Magnetangel oder auch Apparate zur geophysikalischen Prospektion verwendet, eine Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Dies gilt unabhängig vom verfolgten Einsatzzweck (betroffen ist somit hiervon auch die oberirdische Suche nach Münzen, Schlüsseln, Eheringen etc.). Das Sondengehen oder Magnetangeln ohne die entsprechende Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar! (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 DSchG NRW)
Kosten
Es entstehen Kosten in Höhe von zur Zeit 75,00 €.