„Sondengehen & Magnetangeln“

Möchten Sie sich für die Archäologie in Ihrer Stadt oder Gemeinde engagieren?

Für das Sondengehen mit einem Metalldetektor sowie für das Magnetangeln benötigen Sie eine sogenannte Grabungserlaubnis nach dem Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetz (§ 15 DSchG NRW).

Der Kreis Warendorf in seiner Funktion als Obere Denkmalbehörde stellt diese Erlaubnis - im Benehmen mit der LWL-Archäologie für Westfalen - aus.

 

Nehmen Sie gerne bereits vor Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Fachbehörde LWL-Archäologie für Westfalen auf! Hier erhalten Sie auch Hilfe bei der Erstellung des notwendigen Kartenmaterials.

Ihr Ansprechpartner für alle relevanten Informationen vor, während und nach der Antragstellung ist dort:

Herr Dr. Ulrich Lehmann

Tel. 0251/591-8822

E-Mail: sondengaenger@lwl.org

 

Die Ersterlaubnis hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren und ist beschränkt auf einzelne Parzellen innerhalb einer Kommune. Für den Erstantrag benötigen Sie daher:

  • Antragsschreiben (per E-Mail, mit Angabe von Kontaktdaten)
  • Kartenmaterial (z.B. TIM-Online) mit eingezeichneten Suchflächen

Ein Folgeantrag zur Verlängerung der Erlaubnis kann ohne weitere Kartierungen gestellt werden. Die Folgeerlaubnis hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren und ist – auf Wunsch - für das gesamte Kreisgebiet möglich. Voraussetzung hierfür ist eine vollständige Fundvorlage nebst Funddokumentation (Zuordnung des Fundstücks zu einer bestimmten Ackerfläche) 
beim LWL.

(Für eine Erlaubnis für das Magnetangeln in Flüssen oder Gewässern wenden Sie sich bitte zusätzlich mit Ihrem Anliegen an die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde der entsprechenden Gemeinde.)

 

Weitere Informationen zur Antragstellung und wie später mit etwaigen Funden umzugehen ist, erhalten Sie auch hier.

Den Antrag auf Grabungserlaubnis richten Sie dann per  E-Mail an den nebenstehenden Ansprechpartner des Kreises Warendorf.

Alternativ können Sie gerne unseren digitalen Antragsassistenten nutzen.

Rechtsgrundlagen

Mit der Neufassung des Denkmalschutzgesetz NRW 2022 benötigt jeder, der eine Metallsonde, eine Magnetangel oder auch Apparate zur geophysikalischen Prospektion verwendet, eine Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Dies gilt unabhängig vom verfolgten Einsatzzweck (betroffen ist somit hiervon auch die oberirdische Suche nach Münzen, Schlüsseln, Eheringen etc.). Das Sondengehen oder Magnetangeln ohne die entsprechende Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar! (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 DSchG NRW)

Kosten

Es entstehen Kosten in Höhe von zur Zeit 75,00 €. 

Grabungserlaubnis

„Sondengehen & Magnetangeln“

Möchten Sie sich für die Archäologie in Ihrer Stadt oder Gemeinde engagieren?

Für das Sondengehen mit einem Metalldetektor sowie für das Magnetangeln benötigen Sie eine sogenannte Grabungserlaubnis nach dem Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetz (§ 15 DSchG NRW).

Der Kreis Warendorf in seiner Funktion als Obere Denkmalbehörde stellt diese Erlaubnis - im Benehmen mit der LWL-Archäologie für Westfalen - aus.

 

Nehmen Sie gerne bereits vor Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Fachbehörde LWL-Archäologie für Westfalen auf! Hier erhalten Sie auch Hilfe bei der Erstellung des notwendigen Kartenmaterials.

Ihr Ansprechpartner für alle relevanten Informationen vor, während und nach der Antragstellung ist dort:

Herr Dr. Ulrich Lehmann

Tel. 0251/591-8822

E-Mail: sondengaenger@lwl.org

 

Die Ersterlaubnis hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren und ist beschränkt auf einzelne Parzellen innerhalb einer Kommune. Für den Erstantrag benötigen Sie daher:

  • Antragsschreiben (per E-Mail, mit Angabe von Kontaktdaten)
  • Kartenmaterial (z.B. TIM-Online) mit eingezeichneten Suchflächen

Ein Folgeantrag zur Verlängerung der Erlaubnis kann ohne weitere Kartierungen gestellt werden. Die Folgeerlaubnis hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren und ist – auf Wunsch - für das gesamte Kreisgebiet möglich. Voraussetzung hierfür ist eine vollständige Fundvorlage nebst Funddokumentation (Zuordnung des Fundstücks zu einer bestimmten Ackerfläche) 
beim LWL.

(Für eine Erlaubnis für das Magnetangeln in Flüssen oder Gewässern wenden Sie sich bitte zusätzlich mit Ihrem Anliegen an die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde der entsprechenden Gemeinde.)

 

Weitere Informationen zur Antragstellung und wie später mit etwaigen Funden umzugehen ist, erhalten Sie auch hier.

Den Antrag auf Grabungserlaubnis richten Sie dann per  E-Mail an den nebenstehenden Ansprechpartner des Kreises Warendorf.

Alternativ können Sie gerne unseren digitalen Antragsassistenten nutzen.

Es entstehen Kosten in Höhe von zur Zeit 75,00 €. 

Sondengehen,Magnetangeln https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/94310/show
Bauamt
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6363
Fax 02581 53-6399

Frau

Stephanie

Vennemann

C2.74 Kreishaus 2. Etage

02581 53-6314
stephanie.vennemann@kreis-warendorf.de