Nachweisbeschaffung ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter

Eine aktuelle Sonderaufgabe des Kreisarchivs mit rechtlichem Hintergrund stellt die in der Öffentlichkeit nachhaltig diskutierte Nachweisbeschaffung für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter dar.

Das nationalsozialistische Deutschland beschäftigte zwischen 7 und 10 Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Industrie, Landwirtschaft, Pflege, Verwaltung, in Haushalten, kirchlichen Einrichtungen etc., die in Zeiten des „Kalten Krieges“ nicht entschädigt wurden. Erst mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” v. 2. August 2000 wurde ein 5 Milliarden € Stiftungsfonds eingerichtete, der aufgeteilt ist auf die Entschädigung für Zwangsarbeit, die Kompensation von Vermögensschäden (Versicherungspolicen) und für Zukunftsprojekte.

Nationale Partnerorganisationen in Weißrussland, Polen, Russland, in der Tschechischen Republik und in der Ukraine bearbeiten die Anträge ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und zahlen nach Prüfung der Angaben Gelder aus. Weitere Partnerorganisationen sind die Jewish Claims Conference (JCC) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) für Antragsteller in allen übrigen Ländern.

Voraussetzung für Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds ist ein Nachweis über die Tätigkeit in Deutschland, den die Antragsteller entweder aufgrund eigener Dokumente beibringen oder der im Rahmen von Archivrecherchen ermittelt werden. Die Archive in der Bundesrepublik erwarten schätzungsweise 320.000 Rechercheanträge.

In den Unterlagen des Kreisarchivs sind im Rahmen eines ABM-Projekts Unterlagen ermittelt worden, die Nachweise für etwa 11.000 Personen ermöglichen können. Bislang liegen dem Kreisarchiv über eine Internetanwendung über 200 Anfragen sowie postalisch weitere 150 Rechercheersuchen vor, von denen etwa 50% positiv beschieden werden konnten.

Rechtsgrundlage

 

 

Zwangsarbeit

Nachweisbeschaffung ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter

Eine aktuelle Sonderaufgabe des Kreisarchivs mit rechtlichem Hintergrund stellt die in der Öffentlichkeit nachhaltig diskutierte Nachweisbeschaffung für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter dar.

Das nationalsozialistische Deutschland beschäftigte zwischen 7 und 10 Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Industrie, Landwirtschaft, Pflege, Verwaltung, in Haushalten, kirchlichen Einrichtungen etc., die in Zeiten des „Kalten Krieges“ nicht entschädigt wurden. Erst mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” v. 2. August 2000 wurde ein 5 Milliarden € Stiftungsfonds eingerichtete, der aufgeteilt ist auf die Entschädigung für Zwangsarbeit, die Kompensation von Vermögensschäden (Versicherungspolicen) und für Zukunftsprojekte.

Nationale Partnerorganisationen in Weißrussland, Polen, Russland, in der Tschechischen Republik und in der Ukraine bearbeiten die Anträge ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und zahlen nach Prüfung der Angaben Gelder aus. Weitere Partnerorganisationen sind die Jewish Claims Conference (JCC) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) für Antragsteller in allen übrigen Ländern.

Voraussetzung für Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds ist ein Nachweis über die Tätigkeit in Deutschland, den die Antragsteller entweder aufgrund eigener Dokumente beibringen oder der im Rahmen von Archivrecherchen ermittelt werden. Die Archive in der Bundesrepublik erwarten schätzungsweise 320.000 Rechercheanträge.

In den Unterlagen des Kreisarchivs sind im Rahmen eines ABM-Projekts Unterlagen ermittelt worden, die Nachweise für etwa 11.000 Personen ermöglichen können. Bislang liegen dem Kreisarchiv über eine Internetanwendung über 200 Anfragen sowie postalisch weitere 150 Rechercheersuchen vor, von denen etwa 50% positiv beschieden werden konnten.

Rechtsgrundlage

 

 

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