Mit der Neufassung des Personenstandsgesetzes vom 19.02.2007 werden seit Beginn des Jahres 2009 Personenstandsbücher nur noch für eine festgesetzte Frist bei den Standesämtern geführt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Bücher den zuständigen Archiven übergeben. Als Kreiszentralarchiv verwahrt das Kreisarchiv Warendorf die Personenstandsregister aller Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf, mit Ausnahme von Telgte.
Folgende Personenstandsregister sind im Kreisarchiv verfügbar:    

  • Geburtenregister von 1874 bis 1899
  • Heiratsregister von 1874 bis 1929
  • Sterberegister von 1874 bis 1979.


Aus diesen archivierten Personenstandsbüchern können keine Personenstandsurkunden im Sinne des Personenstandsgesetztes ausgestellt werden.
Für Auskünfte aus Personenstandsregistern erhebt der Kreis Warendorf nach seiner Allgemeinen Gebührensatzung eine Gebühr von 15 €. Geht der Arbeitsaufwand über 15 Minuten hinaus, beträgt die Gebühr für jede weitere Viertelstunde 10 €. Wenn eine Beglaubigung der Kopien erwünscht ist, erhöht sich die Gebühr für die ersten 15 Minuten auf 20 €.
Für Auskünfte aus Personenstandsregistern zur Erbenermittlung erhebt der Kreis Warendorf nach seiner Allgemeinen Gebührensatzung eine Gebühr von 15 € je angefangene 15 Minuten.

Die Gebühren werden auch bei einem negativen Rechercheergebnis erhoben.
Eine persönliche Einsichtnahme in die Personenstandsregister im Lesesaal des Kreisarchivs ist erwünscht und gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

 

 

Personenstandsregister

Mit der Neufassung des Personenstandsgesetzes vom 19.02.2007 werden seit Beginn des Jahres 2009 Personenstandsbücher nur noch für eine festgesetzte Frist bei den Standesämtern geführt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Bücher den zuständigen Archiven übergeben. Als Kreiszentralarchiv verwahrt das Kreisarchiv Warendorf die Personenstandsregister aller Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf, mit Ausnahme von Telgte.
Folgende Personenstandsregister sind im Kreisarchiv verfügbar:    

  • Geburtenregister von 1874 bis 1899
  • Heiratsregister von 1874 bis 1929
  • Sterberegister von 1874 bis 1979.


Aus diesen archivierten Personenstandsbüchern können keine Personenstandsurkunden im Sinne des Personenstandsgesetztes ausgestellt werden.
Für Auskünfte aus Personenstandsregistern erhebt der Kreis Warendorf nach seiner Allgemeinen Gebührensatzung eine Gebühr von 15 €. Geht der Arbeitsaufwand über 15 Minuten hinaus, beträgt die Gebühr für jede weitere Viertelstunde 10 €. Wenn eine Beglaubigung der Kopien erwünscht ist, erhöht sich die Gebühr für die ersten 15 Minuten auf 20 €.
Für Auskünfte aus Personenstandsregistern zur Erbenermittlung erhebt der Kreis Warendorf nach seiner Allgemeinen Gebührensatzung eine Gebühr von 15 € je angefangene 15 Minuten.

Die Gebühren werden auch bei einem negativen Rechercheergebnis erhoben.
Eine persönliche Einsichtnahme in die Personenstandsregister im Lesesaal des Kreisarchivs ist erwünscht und gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

 

 

Standesamt https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/967/show