Warendorfer Modell
Das Warendorfer Modell, dass Sie unter "Dokumente" einsehen können, wurde bereits vor einigen Jahrzehnten entwickelt, um für im Kreisgebiet geplante Eingriffsvorhaben nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz ein einfach anwendbares, auf die regionalen Bedürfnisse vor Ort zugeschnittenes Kompensationsmodell einsetzen zu können. Diese Möglichkeit ist in NRW naturschutzrechtlich eröffnet.
Es hat sich im Laufe der Jahre zu einem Standardmodell für nahezu alle Vorhaben und Planungen im Kreisgebiet entwickelt und wird auch von allen 13 Kommunen im Kreis für den Ausgleich der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch verwendet. Dies erleichtert die Abstimmung und auch die Verwendung von Kompensationsmaßnahmen und Ökokonten für beide Anwendungsbereiche.
Das Warendorfer Modell wird in regelmäßigen Abständen an neue Entwicklungen und Themenbereiche angepasst, um effektive Ergebnisse bei der Umsetzung der Naturschutz- und Biodiversitätsziele im Kreisgebiet zu erreichen.
Aktuell gültig ist das Modell in seiner Fassung von 2023.
Erläuterungstext zum Modell
Die Erfahrungen im Themenfeld der Eingriffsregelung haben gezeigt, dass die bewusst kurz gefasste Fassung des Warendorfer Modells naturgemäß nicht alle Fragen zu seiner konkreten Anwendung beantworten konnte. Aus diesem Grund wird ein Erläuterungstext vorgelegt, der kontinuierlich zusammen mit dem Modell aktualisiert werden soll. Sie finden ihn ebenfalls im Bereich Dokumente.
Hierdurch soll Bauherren, Planern, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kommunen und Behörden eine sichere und selbstständige Anwendung des Modells ermöglicht werden.