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Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot an alle alleinerziehenden Elternteile. Als Beistand helfen wir Ihnen bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaft ist, dass dieser für das Kind die alleinige elterliche Sorge hat oder dass sich das Kind in Obhut des beantragenden Elternteils (bei gemeinsamer elterlicher Sorge) befindet.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand wird ausschließlich in den oben genannten Aufgabenbereichen und nur in enger Abstimmung mit dem sorgeberechtigten Elternteil tätig.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Vor Einrichtung einer Beistandschaft ist es erforderlich Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Bildung aufzunehmen. Eine frühzeitige Beratung und Unterstützung kann es ermöglichen außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung zur erreichen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder eine gerichtliche Klärung angezeigt ist, bietet das Amt für Jugend und Bildung mit der Beistandschaft eine Hilfe an, die in ihrer Wirkung einer anwaltlichen Vertretung gleichkommt.

 

Anja Terwort

Telgte, Ostbevern, Beelen

Carolin Redbrake

Warendorf, Sassenberg, Ennigerloh

Jana Balcer

Drensteinfurt, Everswinkel

Andrea Stockmann

Sendenhorst, Wadersloh

 

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkenntnis (soweit vorhanden)
  • Unterhaltstitel (soweit vorhanden)

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Zivilprozessordnung
  • Düsseldorfer Unterhaltstabelle