Festmistlagerung
Festmist gilt als allgemein wassergefährdend. Daher kann durch eine nicht ordnungsgemäße Lagerung von Festmist eine Gewässerverunreinigung verursacht werden.
Festmistplatten entsprechen teilweise nicht den wasserrechtlichen Anforderungen, die mittlerweile durch die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und durch die „Technische Regel wassergefährdende Stoffe – JGS-Anlagen“ (Arbeitsblatt DWA-A 792) beschrieben werden. Oft wird Festmist auch über längere Zeit und in einem kritischen Zeitraum (im Winter) am Feldrand gelagert.
Das Amt für Umweltschutz und Straßenbau hat daher ein Merkblatt entwickelt, dass die ordnungsgemäße Lagerung von Festmist auf Mistplatten beschreibt.
Das LAWA-Merkblatt zur Lagerung von Silage und Festmist auf landwirtschaftlichen Flächen gibt praktische Hinweise, wie eine Verunreinigung von Grundwasser und oberirdischen Gewässern bei einer Lagerung am Feldrand, die nur ausnahmsweise erfolgen sollte, vermieden wird.
Wie man Pferdemist richtig lagert, ist in dem Artikel aus dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt (03/2020) sehr anschaulich beschrieben.
Mit freundlicher Genehmigung vom „Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben“, Landwirtschaftsverlag GmbH, Hülsbrockstraße 2-8, 48165 Münster