Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) verloren oder gestohlen
Die hier aufgeführten Konstellationen sind nicht abschließend und können nicht alle Sachverhalte, die an uns herangetragen werden, abbilden. Wir behalten uns vor, bei Unklarheiten weitere Unterlagen, Nachweis oder Erklärungen zu fordern.
Das Fahrzeug, zu dem Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht mehr haben, ist auf Ihren Namen zugelassen.
- In diesem Fall benötigen wir für die Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung eine von dem eingetragenen Halter persönlich unterschriebene Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige, den Personalausweis (Kopie reicht aus) und ggf. eine Vollmacht.
Das Fahrzeug, zu dem Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht mehr haben, ist auf eine andere Person zugelassen.
- In diesen Fällen benötigen wir einen Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages oder einer Rechnung. In dem Nachweis muss aufgeführt sein, dass bei Übergabe des Fahrzeugs die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht übergeben wurde, da Sie abhanden gekommen ist. Die Abgabe einer Verlusterklärung reicht in diesen Fällen nicht aus. Der neue Eigentümer muss in der Zulassungsstelle oder bei einem Notar eine entsprechende eidesstattliche Versicherung ablegen.
Sie haben ein Fahrzeug geerbt und die Zulassungsbescheinigung ist nicht mehr auffindbar.
- In diesem Fal benötigen wir ein Testament, einen Erbschein und die Todesurkunde. Für die Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung benötigen wir eine von allen erbberechtigten Personen unterschriebene Verlustanzeige, den Personalausweis der erbberechtigten Personen und eine Bestätigung für diejenige Person, die hier den Antrag auf Erstellung der Zulassungsbescheinigung beantragt.
Das Fahrzeug, zu dem Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht mehr haben, ist seit mehr als 7 Jahren abgemeldet oder Sie haben ein Fahrzeug gekauft, zu dem keinerlei Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind.
- In diesen Fällen behalten wir uns eine Einzelfallprüfung vor. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und schildern uns Ihren Sachverhalt. Wir prüfen dann, wie wir Ihnen weiterhelfen können.
Verfahrensablauf
Wenn ein Fahrzeugbrief oder eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren oder gestohlen wurde, muss zunächst von der Zulassungsstelle eine sogenannte "Briefaufbietung" gestartet werden. Im Rahmen der Briefaufbietung werden dem Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeugdaten zur Veröffentlichung im öffentlichen Verkehrsblatt mitgeteilt. Hier werden die Daten für 14 Tage veröffentlicht. In diesem Zeitraum dürfen keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt werden und eine Zulassung oder Umschreibung von Fahrzeugen auf einen neuen Halter sind nicht zulässig.
Nach Ablauf der Aufbietungsfrist zzgl. Bearbeitungszeit (ca. 2-3 Wochen nach Antragstellung) kann dann die Erstellung von Ersatzpapieren oder auch die Ummeldung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter erfolgen.
Bei der Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird automatisch auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt. Die alte Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. der alte Fahrzeugschein wird eingezogen.
Bei zugelassenen Fahrzeugen ist die Erstellung von neuen Fahrzeugdokumenten nur möglich, wenn die Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen.
Wenn die Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht mehr abgerufen werden können (in der Regel 7 Jahre nach erfolgter Abmeldung), ist die Erstellung von Ersatzpapieren nur im Rahmen eines Zulassungsverfahrens möglich.
Erforderliche Unterlagen
Die Beantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann vom eingetragenen Halter persönlich oder einer bevollmächtigten Person in der Zulassungsstelle veranlasst werden. Für die Beantragung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen wir folgende Unterlagen:
- Vollmacht (bitte das Formular hinterlegen)
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, bzw. Aufenthaltstitel des Halters und der bevollmächtigten Person
- bei juristischen Personen oder Firmen: Handels-Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Zusätzlich benötigen wir bei:
unbrauchbarer Zulassungsbescheinigung Teil II (z. B. zerrissenem Dokument)
- die unbrauchbare Zulassungsbescheinigung
gestohlener Zulassungsbescheinigung Teil II
- eine Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige
- Die Anzeigennummer der Polizei reicht hier nicht aus.
verlorener Zulassungsbescheinigung Teil II
ggf. eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung. (Die eidesstattliche Versicherung kann nur vom eingetragenen Halter in der Zulassungsstelle oder vor einem Notar persönlich abgegeben werden)
Rechtsgrundlagen
§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Amt/Fachbereich
Zulassungsstelle
Kosten
26,60 €; ggfls. zusätzlich 30,70 € für die Abgabe einer Versicherung an Eides statt bei Verlust
Bei Abholung fällt eine weitere Gebühr für die Ausstellung der Papiere in Höhe von 15,50 € an.