Führerschein - Ersterteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen Ersterteilung, Erweiterung In der Regel leiten die ausbildenden Fahrschulen sämtliche Anträge mit den erforderlichen Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter. Sie können die Unterlagen auch direkt in der Führerscheinstelle abgeben.
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 "biometrisches" aktuelles Passfoto (darf nicht älter als ein Jahr sein)
- Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang
Besonderheiten bei Bewerbern und Inhabern der Klassen C und C1 und den dazugehörigen Anhängerklassen E:
- Augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" reicht nicht aus)
- Bescheinigung über eine ärztliches Untersuchung
Zusätzlich bei Bewerbern und Inhabern der Klassen D1 und D und den dazugehörigen Anhängerklassen E:
- Reaktionstest (Arzt für Betriebsmedizin)
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart "Null", ist bei der Ortsbehörde im Bürgerbüro zu beantragen)
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/786/show Führerscheinstelle Herzlich willkommen bei der Führerscheinstelle
Zur Online Termin-Vereinbarung
Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail (fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de) an uns wenden.
Allerdings können Sie folgende Dienstleistungen auch im Bürgerbüro Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragen:
- Abgabe von vollständigen Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis),
dies ist jedoch nicht im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Warendorf möglich - Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklassen C und/oder CE
- Umtausch in einen neuen EU-Kartenführerschein
- Änderung eines EU-Kartenführerscheins (z. B. Namensänderung)
Alle anderen Anliegen müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf im Kreishaus in Warendorf klären.
Weitere Informationen finden Sie auch im aktuellen Verwaltungsbericht.
Postfach-Adresse: Postfach 11 05 61, 48207 Warendorf
001 Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf http://www.kreis-warendorf.de/geo_web/app/?cfg=12_serviceportal&find=Waldenburgerstraße2Warendorf
02581 53-3608
02581 53-3698
fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de