Führerschein - Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.
Das ist der neue Führerschein:
Wo können Sie Ihren Führerschein umtauschen?
- In der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf
- Im Rathaus (Bürgerbüro) Ihres Wohnortes
Was benötigen Sie dafür?
- Ihren Führerschein
- ein gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Antragsgebühr: 30,20 € inkl. Versandkosten
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr |
Umtausch bis zum: |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. *
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis zum: |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Formulare
Erforderliche Unterlagen
- Ihren Führerschein
- ein gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passbild
Kosten
30,20 € inklusive Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin