Prostitution, gesundheitliche Beratung
Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – in Kraft getreten. Vor der Anmeldung der Prostitutionstätigkeit beim Ordnungsamt sieht das Gesetz eine verpflichtende gesundheitliche Beratung vor. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Sexarbeit hauptsächlich ausgeübt wird. Wenn Sie also im Kreis Warendorf tätig sind/werden, ist das Gesundheitsamt Warendorf für Sie die richtige Adresse.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt im Gesundheitsamt in Warendorf durch eine Ärztin und ist vertraulich. Sie soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.
Nach der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese muss bei der Tätigkeit als Sexarbeiter/in mitgeführt werden und ist deutschlandweit gültig. Sofern eine Aliasbescheinigung vom Ordnungsamt vorliegt, kann die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung auch auf den Aliasnamen ausgestellt werden.
Die Gesundheitsberatung muss mindestens alle 12 Monate wiederholt werden. Sexarbeiter/innen zwischen 18 und 21 Jahren müssen mindestens alle 6 Monate zur Beratung kommen.
Beratung und Ausstellung der Bescheinigung sind kostenfrei.
Termine zur gesundheitlichen Beratung können telefonisch oder per Email vereinbart werden. Bringen Sie zur Beratung bitte einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ggf. die Aliasbescheinigung mit. Bei fehlenden Deutsch- oder Englischkenntnissen kann es sinnvoll sein, eine Person des Vertrauens zur Übersetzung mitzubringen.
Unterlagen
Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz, Aliasbescheinigung
Rechtsgrundlagen
§10 Prostituiertenschutzgesetz