Immissionsschutz - Anlagenbezogener Immissionsschutz
Durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes wurden die Kreise und kreisfreien Städte in NRW am 01.01.2008 Untere Umweltschutzbehörden. Ihnen wurden im Zuge dieser Verwaltungsstrukturreform die Zuständigkeiten im "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" (Genehmigung und Überwachung von industriellen und gewerblichen Anlagen) übertragen.
Die Bezirksregierungen sind nur noch für die Genehmigung und Überwachung von besonders gefährlichen Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig.
Durch die Einführung des "Zaunprinzips" ist für die umweltrechtlichen Belange aller industriellen Anlagen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, nur noch eine Behörde verantwortlich, sowohl für die Zulassung, als auch für die Überwachung.
Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Bereichen des Umweltrechts (insbesondere Immissionsschutz-, Wasser-, Abfall-, Bodenschutzrecht), die zu parallelen Zuständigkeiten staatlicher und kommunaler Behörden geführt hat, wurde aufgegeben.
Der Genehmigungspflicht unterliegen bestimmte industrielle und gewerbliche Anlagen, die im Anhang der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen -4.BImSchV-) abschließend aufgeführt sind.
Die Genehmigungspflicht verfolgt den Zweck, auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu prüfen, ob Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ausreichend geschützt sind und ob dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt wird.
Arten des Genehmigungsverfahrens sind:
- Neugenehmigung nach § 4 BImSchG
- wesentliche Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 BImSchG
- Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG (=Anzeigeverfahren)
- Teilgenehmigung / Vorbescheid
Weitere Informationen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (einschließlich der jeweils benötigten Formulare) sowie der Rechtsgrundlagen erhalten Sie unter den o. a. Arten der Genehmigungsverfahren.
Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf ist seit dem 01.01.2008 für den "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf zuständig.
Der "Anlagenbezogene Immissionsschutz" ist als eigenständiges Sachgebiet -Immissionsschutz- im Bauamt des Kreises Warendorf integriert.
Herr Johannes Lefken
Tel. 02581/53-6340
Mail: johannes.lefken@kreis-warendorf.de
Sachgebietsleitung
Zuständig für Landwirtschaft, Windenergieanlagen
Frau Katharina Klinger
Tel. 02581/53-6370
Mail: katharina.klinger@kreis-warendorf.de
Teamleitung Verfahrensstelle
Frau Janina Fechtelpeter
Tel. 02581/53-6374
Mail: janina.fechtelpeter@kreis-warendorf.de
Verfahrensbearbeitung / -betreuung
Frau Sandra Fischer
Tel. 02581/53-6346
Mail: sandra.fischer@kreis-warendorf.de
Verfahrensstelle BImSchG
Herr Lutz Pinnekamp
Tel. 02581/53-6376
Mail: lutz.pinnekamp@kreis-warendorf.de
Verfahrensstelle BImSchG
Frau Veda Aydogdu
Tel. 02581/53-6388
Mail: vera.aydogdu@kreis-warendorf.de
Zuständig für gewerbliche Anlagen, öffentliche Einrichtungen und Sport, Handel und Haushalte, sonstige Energiewirtschaft, Tankstellen, Baustellen und Nachtarbeit, Gaststätten
Herr Rüdiger Eickmeier
Tel. 02581/53-6341
Mail: ruediger.eickmeier@kreis-warendorf.de
Zuständig für Windenergieanlagen, Abfallanlagen, Abgrabungen
Frau Barbara Holtmann Niehues
Tel. 02581/53-644
Mail: barbara.holtman-niehues@kreis-warendorf.de
Zuständig für gewerbliche Anlagen, öffentliche Einrichtungen und Sport, Handel und Haushalte, sonstige Energiewirtschaft, Tankstellen, Baustellen und Nachtarbeit, Gaststätten
Frau Michaela Lichte
Tel. 02581/53-6389
Mail: michaela.lichte@kreis-warendorf.de
Zuständig für Landwirtschaft, Biogasanlagen; Chemieanlagen
Herr Andreas Niemann
Tel. 02581/53-6345
Mail: andreas.niemann@kreis-warendorf.de
Zuständig für Lebensmittelbetriebe, Windenergieanlagen
Frau Christa Mußmann
Tel. 02581/53-6347
Mail: christa.mussmann-reckermann@kreis-warendorf.de
Zuständig für Windenergieanlagen und Biogasanlagen
Herr Florian Schmalz
Tel. 02581/53-6373
Mail: florian.schmalz@kreis-warendorf.de
Zuständig für Windenergieanlagen, Abfallanlagen, Abgrabungen, Wasserstoff
Frau Monika Wobbe
Tel. 02581/53-6348
Mail: monika.wobbe@kreis-warendorf.de
Zuständig für Landwirtschaft, Windenergieanlagen
Herr Lutz Wobbe
Tel. 02581/53-6387
Mail: lutz.wobbe@kreis-warendorf.de
Zuständig für Landwirtschaft und Umweltüberwachungen und für Lärmmessungen
Rechtsgrundlage
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Formulare
- Inhaltsverzeichnis zum Antrag
- Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare
- Formular 1 - Antrag Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von §4 bzw. §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Formular 2 - Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
- Formular 3 - Technische Daten
- Formular 4 - Betriebsablauf und Emissionen (Luft)
- Formular 5 - Quellenverzeichnis (Luft)
- Formular 6 - Abgasreinigung
- Formular 7 - Wassserversorgung
- Formular 8.1 - Anlagen zum Lagern flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.2 - Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.3 - Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.4 - Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Formular 8.5 - Rohrleitungen zum Transport fester, flüssiger oder gasförmiger wassergefährdender Stoffe
- Anzeige nach § 15 Absatz 1 BlmSchG
- Anzeige nach § 15 Absatz 3 BlmSchG
- Anzeige nach § 23a BlmSchG
- Antrag nach § 23b BlmSchG
- Antrag auf Abweichung nach §31k BImSchG
- Mitteilung nach §52b BImSchG
- Anzeige nach § 67 Absatz 2 BlmSchG
- Formular - Verbindliche Erklärung zum Reduzierungsplan nach Anhang IV der 31. BImSchV
- Anzeige einer Anlage nach § 5 Abs. 2 der 31. BImSchV
- Anzeige nach § 40 Absatz 1 und 2 AwSv
- Boden- und Grundwasser - Merkblatt und Tabellen zum Ausgangszustandsbericht (AZB) und Überwachung
- neues Formular 1 Blatt 4