Durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes wurden die Kreise und kreisfreien Städte in NRW am 01.01.2008 Untere Umweltschutzbehörden. Ihnen wurden im Zuge dieser Verwaltungsstrukturreform die Zuständigkeiten im "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" (Genehmigung und Überwachung von industriellen und gewerblichen Anlagen) übertragen.

Die Bezirksregierungen sind nur noch für die Genehmigung und Überwachung von besonders gefährlichen Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig. 

Durch die Einführung des "Zaunprinzips" ist für die umweltrechtlichen Belange aller industriellen Anlagen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, nur noch eine Behörde verantwortlich, sowohl für die Zulassung, als auch für die Überwachung.
Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Bereichen des Umweltrechts (insbesondere Immissionsschutz-, Wasser-, Abfall-, Bodenschutzrecht), die zu  parallelen Zuständigkeiten staatlicher und kommunaler Behörden geführt hat, wurde aufgegeben.

Der Genehmigungspflicht unterliegen bestimmte industrielle und gewerbliche Anlagen, die im Anhang der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen -4.BImSchV-) abschließend aufgeführt sind.

Die Genehmigungspflicht verfolgt den Zweck, auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu prüfen, ob Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ausreichend geschützt sind und ob dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt wird.

Arten des Genehmigungsverfahrens sind:

  • Neugenehmigung nach § 4 BImSchG
  • wesentliche Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 BImSchG
  • Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG (=Anzeigeverfahren)
  • Teilgenehmigung / Vorbescheid

Weitere Informationen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (einschließlich der jeweils benötigten Formulare) sowie der Rechtsgrundlagen erhalten Sie unter den o. a. Arten der Genehmigungsverfahren.

Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf ist seit dem 01.01.2008 für den "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf zuständig.
Der "Anlagenbezogene Immissionsschutz" ist als eigenständiges Sachgebiet -Immissionsschutz- im Bauamt des Kreises Warendorf integriert.

Rechtsgrundlage

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

Formulare

Immissionsschutz - Anlagenbezogener Immissionsschutz

Durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes wurden die Kreise und kreisfreien Städte in NRW am 01.01.2008 Untere Umweltschutzbehörden. Ihnen wurden im Zuge dieser Verwaltungsstrukturreform die Zuständigkeiten im "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" (Genehmigung und Überwachung von industriellen und gewerblichen Anlagen) übertragen.

Die Bezirksregierungen sind nur noch für die Genehmigung und Überwachung von besonders gefährlichen Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig. 

Durch die Einführung des "Zaunprinzips" ist für die umweltrechtlichen Belange aller industriellen Anlagen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, nur noch eine Behörde verantwortlich, sowohl für die Zulassung, als auch für die Überwachung.
Die Differenzierung zwischen den verschiedenen Bereichen des Umweltrechts (insbesondere Immissionsschutz-, Wasser-, Abfall-, Bodenschutzrecht), die zu  parallelen Zuständigkeiten staatlicher und kommunaler Behörden geführt hat, wurde aufgegeben.

Der Genehmigungspflicht unterliegen bestimmte industrielle und gewerbliche Anlagen, die im Anhang der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen -4.BImSchV-) abschließend aufgeführt sind.

Die Genehmigungspflicht verfolgt den Zweck, auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu prüfen, ob Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ausreichend geschützt sind und ob dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt wird.

Arten des Genehmigungsverfahrens sind:

  • Neugenehmigung nach § 4 BImSchG
  • wesentliche Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 BImSchG
  • Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG (=Anzeigeverfahren)
  • Teilgenehmigung / Vorbescheid

Weitere Informationen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (einschließlich der jeweils benötigten Formulare) sowie der Rechtsgrundlagen erhalten Sie unter den o. a. Arten der Genehmigungsverfahren.

Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf ist seit dem 01.01.2008 für den "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie in den Städten Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf zuständig.
Der "Anlagenbezogene Immissionsschutz" ist als eigenständiges Sachgebiet -Immissionsschutz- im Bauamt des Kreises Warendorf integriert.

Rechtsgrundlage

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

Formulare

Immissionsschutz: Anlagenbezogener https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/304/show
Immissionsschutz
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6346
Fax 02581 53-6399

Herr

Johannes

Lefken

B2.31 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6340
johannes.lefken@kreis-warendorf.de

Frau

Katharina

Klinger

B2.21 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6370
katharina.klinger@kreis-warendorf.de

Frau

Janina

Fechtelpeter

B2.21 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6374
janina.fechtelpeter@kreis-warendorf.de

Frau

Sandra

Fischer

B2.20 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6346
sandra.fischer@kreis-warendorf.de

Frau

Julia

Wüller

B2.20 Kreishaus (2. Etage)

02581 53-6372
julia.wueller@kreis-warendorf.de

Herr

Rüdiger

Eickmeier

B2.29 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6341
ruediger.eickmeier@kreis-warendorf.de

Frau

Barbara

Holtmann Niehues

B2.45 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6344
barbara.holtmann-niehues@kreis-warendorf.de

Herr

Klaus

Kühne

B2.24 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6342
klaus.kuehne@kreis-warendorf.de

Herr

Andreas

Niemann

B2.45 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6345
andreas.niemann@kreis-warendorf.de

Herr

Florian

Pennekamp

B2.29 (Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6388
florian.pennekamp@kreis-warendorf.de

Frau

Christa

Mußmann-Reckermann

B2.24 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6347
christa.mussmann-reckermann@kreis-warendorf.de

Frau

Helen

Schnieder

B2.29 (Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6389
helen.schnieder@kreis-warendorf.de

Frau

Monika

Wobbe

B2.22 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6348
monika.wobbe@kreis-warendorf.de

Frau

Christin

Hein

B2.31 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6349
christin.hein@kreis-warendorf.de

Frau

Tamara

Drewes

B2.22 (Warendorf - Kreishaus, 2. Etage)

02581 53-6343
tamara.drewes@kreis-warendorf.de