Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann. Durch eine Baulast kann z. B. die Erschließung über ein fremdes (Nachbar-) Grundstück gesichert werden oder eine fehlende Abstandsfläche (die nach der Bauordnung auf dem Baugrundstück selber liegen müsste) auf das Nachbargrundstück "verschoben" werden. Auch eine (fiktive) Grundstückvereinigung zur Verwirklichung eines Bauvorhabens auf mehreren Flurstücken, was nach der Bauordnung nicht zulässig wäre, ist möglich.

Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes.

Zuständig:  
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf führt das Baulastenverzeichnis für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf. Für Eintragungen in oder Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis in einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung.

  • Frau Tanja Brüggemann (Zuständig für Ostbevern, Sassenberg, Wadersloh)
  • Frau Christiane Offers (Zuständig für Beelen, Ennigerloh)
  • Frau Stephanie Vennemann (Zuständig für Telgte)
  • Frau Tina Werner (Zuständig für Drensteinfurt, Everswinkel, Sendenhorst)

E-Mail: baulasten@kreis-warendorf.de

Beachten Sie:  
Die Unterschriften zu Eintragung einer Baulast sind entweder persönlich im Bauamt, vor einem/r Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder vor einer/m Notar/in zu leisten. Bei der Unterzeichnung bei einer/m Notar/in können zusätzliche Gebühren anfallen 

Formulare

Unterlagen

  • Antrag
  • Einverständniserklärung des derzeitigen Grundstückseigentümers
  • Amtliche Lagepläne

Kosten

Entscheidungen über die Eintragung einer Baulast sind gemäß Tarifstelle 2.5.6.1  der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Art der Baulast und deren wirtschaftliche Bedeutung. Sie betragen je Baulast 50 EUR bis 250 EUR.

Viele Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sehen Rahmen vor. Zur gleichmäßigen Ausschöpfung dieser Rahmensätze im gesamten Kreis Warendorf haben sich alle Unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte Ahlen, Beckum, Oelde, Warendorf sowie der Kreis Warendorf) auf Richtlinien zur Anwendung der Gebührenrahmensätze verständigt. Die Gebührensätze können hier eingesehen werden.