Einsicht in das Bau- und Statikaktenarchiv des Kreises Warendorf
Sie benötigen Informationen über vorhandenen (Alt-)Bauakten zu einem Grundstück? Sie benötigen Bauzeichnungen, eine Baugenehmigung oder Statikunterlagen zu einem bestimmten Gebäude? Dann können Sie entsprechende Informationen hier anfragen.
Nicht nur für die Planung neuer Bauvorhaben, sondern auch für den Kauf und Verkauf von Immobilien oder für Finanzierungsentscheidungen rund um Grundstücke und Immobilien ist es erforderlich, Aufschluss über die baugenehmigungsrechtliche Situation auf dem betroffenen Grundstück zu haben. Der Kreis Warendorf bietet Ihnen die Möglichkeit, Einsicht in die entsprechenden Akten zu erlangen.
Mittlerweile liegen sämtliche Bauakten in digitaler Form vor und können bei Bedarf digital zum download als durchsuchbare PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Neben den klassischen Bauakten liegen für viele Grundstücke auch weitere grundstücksbezogene Akten wie Vorbescheide, Statikakten, Teilungsakten oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen vor. Die ältesten Bauakten datieren ca. aus dem Jahr 1900.
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte den unten aufgeführten Online-Antragsassistenten.
Für weitere Informationen rund um das Thema Einsicht in Altakten wenden Sie sich bitte per Email an auskunft.bauamt@kreis-warendorf.de oder melden sich telefonisch unter 02581 53-6363.
Interessieren Sie sich stattdessen für aktuell laufende Verfahren des Bauamtes, dann finden Sie hier weitere Informationen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist u.a. vom Umfang der benötigten Unterlagen abhängig. In der Regel dauert die digitale Bereitstellung der Akten wenige Arbeitstage, wenn der Umfang der geforderten Akten geklärt ist.
Verfahrensablauf
Nach Stellung des Antrages wird der Umfang der geforderten Akten geklärt. Sollte aus dem Antrag nicht eindeutig erkennbar sein, welche Akten erforderlich sind, setzt sich ein/e Mitarbeiter/-in kurzfristig nach der Antragstellung mit Ihnen in Verbindung, um zu klären, welche Akten benötigt werden. Gleiches gilt, wenn es Unklarheiten bei der Prüfung des berechtigten Interesses gibt.
Ist der Umfang geklärt, werden die geforderten Unterlagen digital als durchsuchbarePDF-Dateien zum download bereitgestellt.
Unterlagen
Als Eigentümer, Erbbauberechtigter, bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) müssen Sie Ihre Berechtigung nicht gesondert nachweisen. Die Prüfung erfolgt automatisch im Rahmen der Antragstellung.
Beispiele für Unterlagen, die das berechtigte Interesse nachweisen:
- Einverständniserklärung des/der Eigentümer/s
- Kaufvertrag(sentwurf)
- Auflassungsvormerkung
- Erbschein
- Maklerauftrag
- Auftrag zur Wertermittlung
- etc.
Rechtsgrundlagen
Alle dinglich Berechtigten eines Grundstückes haben das Recht auf Akteneinsicht in die grundstücksbezogenen Akten. Dies sind z.B. (Teil-)Eigentümer oder Erbbauberechtigte. Auch weitere Personen können ihr berechtigtes Interesse an der Einsicht in die entsprechenden Akten nachweisen und einen Anspruch auf die entsprechenden Unterlagen haben. Dies können beispielsweise Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, Immobilenfirmen, Gutachter oder auch Kaufinteressenten eines Grundstückes sein.
Kosten
Als Antragsteller haben Sie die Kosten dieser Amtshandlung entsprechend der aktuellen Gebührensatzung des Kreises Warendorf zu tragen, auch wenn Sie als Beauftragter eines Dritten den Antrag stellen. Die letztendliche Gebührenhöhe ist vom Arbeitsaufwand und dem Umfang der bereitgestellten Akten abhängig.
Gebührentatbestand | Euro |
1.12 Inanspruchnahme des Bau- und Statikaktenarchives |
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1.12.1 Grundgebühr (Prüfung Berechtigung, Recherche Altakten, Abstimmung Umfang, Prüfung Datenschutz/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Gebührenentscheidung etc.) | 50,- |
1.12.2 Negativauskunft je Grundstück, dass keine Akten vorhanden sind (Textform) ersetzt die Grundgebühr nach Ziffer 1.12.1 | 20,- |
1.12.3 Bereitstellung Digitalisate (durchsuchbare PDF.-Dateien) per Link zzgl. zur Gebühr nach Ziffer 1.12.1 |
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| 25,- |
| 35,- |
| 50,- |
1.12.4 Individuelle Auszüge aus digitalen (Alt-)Akten nach Zeitaufwand zzgl. zur Gebühr nach Ziffer 1.12.1 | Je angefangene ¼ Arbeitsstunde 15,- |
1.12.5. Digitalisierung & Bereitstellung analog vorliegender Akten zzgl. zur Gebühr nach Ziffer 1.12.1 | Je angefangene ¼ Arbeitsstunde 15,- |
1.12.6 Kopien aus anlaogen Akten und Ausdrucke aus digitalen Akten zzgl. zur Gebühr nach Ziffer 1.12.1 und 1.12.3 | Kosten gemäß Tarifstelle 1.1 |
1.6.1 Gewährung von Akteneinsicht vor Ort oder im Wege des Versands in analoger Form Bei postalischem Versand: zzgl. Versandkostenaufwand nach tatsächlichem Aufwand | Je angefangene ¼ Arbeitsstunde 20,- |
1.6.2 Bereitstellung der Akte(n) in digitaler Form per Link oder in einer Cloud je angefangene 15 Minuten | Je angefangene ¼ Arbeitsstunde 15,- |
Über die Gebühren erhalten Sie im Nachgang einen Gebührenbescheid.