Sie benötigen Informationen über vorhandenen (Alt-)Bauakten zu einem Grundstück? Sie benötigen Bauzeichnungen, eine Baugenehmigung oder Statikunterlagen zu einem bestimmten Gebäude? Dann können Sie entsprechende Informationen hier anfragen.

 

Nicht nur für die Planung neuer Bauvorhaben, sondern auch für den Kauf und Verkauf von Immobilien oder für Finanzierungsentscheidungen rund um Grundstücke und Immobilien ist es erforderlich, Aufschluss über die baugenehmigungsrechtliche Situation auf dem betroffenen Grundstück zu haben. Der Kreis Warendorf bietet Ihnen die Möglichkeit, Einsicht in die entsprechenden Akten zu erlangen.

Mittlerweile liegen sämtliche Bauakten in digitaler Form vor und können bei Bedarf digital zum download als durchsuchbare PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Neben den klassischen Bauakten liegen für viele Grundstücke auch weitere grundstücksbezogene Akten wie Vorbescheide, Statikakten, Teilungsakten oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen vor. Die ältesten Bauakten datieren ca. aus dem Jahr 1900.

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte den unten aufgeführten Online-Antragsassistenten.

Für weitere Informationen rund um das Thema Einsicht in Altakten wenden Sie sich bitte per Email an auskunft.bauamt@kreis-warendorf.de oder melden sich telefonisch unter 02581 53-6363. 

Interessieren Sie sich stattdessen für aktuell laufende Verfahren des Bauamtes, dann finden Sie hier weitere Informationen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist u.a. vom Umfang der benötigten Unterlagen abhängig. In der Regel dauert die digitale Bereitstellung der Akten wenige Arbeitstage, wenn der Umfang der geforderten Akten geklärt ist.  

Verfahrensablauf

Nach Stellung des Antrages wird der Umfang der geforderten Akten geklärt. Sollte aus dem Antrag nicht eindeutig erkennbar sein, welche Akten erforderlich sind, setzt sich ein/e Mitarbeiter/-in kurzfristig nach der Antragstellung mit Ihnen in Verbindung, um zu klären, welche Akten benötigt werden. Gleiches gilt, wenn es Unklarheiten bei der Prüfung des berechtigten Interesses gibt. 

Ist der Umfang geklärt, werden die geforderten Unterlagen digital als durchsuchbarePDF-Dateien zum download bereitgestellt.

Unterlagen

Als Eigentümer, Erbbauberechtigter, bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) müssen Sie Ihre Berechtigung nicht gesondert nachweisen. Die Prüfung erfolgt automatisch im Rahmen der Antragstellung.

Beispiele für Unterlagen, die das berechtigte Interesse nachweisen:

  • Einverständniserklärung des/der Eigentümer/s
  • Kaufvertrag(sentwurf)
  • Auflassungsvormerkung
  • Erbschein
  • Maklerauftrag
  • Auftrag zur Wertermittlung
  • etc.

Rechtsgrundlagen

Alle dinglich Berechtigten eines Grundstückes haben das Recht auf Akteneinsicht in die grundstücksbezogenen Akten. Dies sind z.B. (Teil-)Eigentümer oder Erbbauberechtigte. Auch weitere Personen können ihr berechtigtes Interesse an der Einsicht in die entsprechenden Akten nachweisen und einen Anspruch auf die entsprechenden Unterlagen haben. Dies können beispielsweise Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, Immobilenfirmen, Gutachter oder auch Kaufinteressenten eines Grundstückes sein.   

Kosten

Als Antragsteller haben Sie die Kosten dieser Amtshandlung entsprechend der aktuellen Gebührensatzung des Kreises Warendorf zu tragen, auch wenn Sie als Beauftragter eines Dritten den Antrag stellen. Die letztendliche Gebührenhöhe ist vom Arbeitsaufwand und dem Umfang der bereitgestellten Akten abhängig.

Gebührentatbestand

Euro

1.12 Inanspruchnahme des Bau- und Statikaktenarchives

 

1.12.1 Grundgebühr (Prüfung Berechtigung, Recherche Altakten, Abstimmung Umfang, Prüfung Datenschutz/Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Gebührenentscheidung etc.)

50,-

1.12.2 Negativauskunft je Grundstück, dass keine Akten vorhanden sind (Textform) 

       ersetzt die Grundgebühr nach Ziffer 1.12.1

20,-

1.12.3 Bereitstellung Digitalisate (durchsuchbare PDF.-Dateien) per Link

        zzgl. zur Gebühr nach Ziffer 1.12.1

 

  • 1.12.3.1    je Aktenzeichen bis 75 Megabyte (MB) Dateigröße

25,-

  • 1.12.3.2    je Aktenzeichen ab 76 bis 150 MB Dateigröße

35,-

  • 1.12.3.3    je Aktenzeichen ab 151 MB Dateigröße

50,-

1.12.4 Individuelle Auszüge aus digitalen (Alt-)Akten nach Zeitaufwand  

       zzgl. zur Gebühr nach Ziffer 1.12.1

Je angefangene ¼ Arbeitsstunde 15,-

1.12.5. Digitalisierung & Bereitstellung analog vorliegender Akten

       zzgl. zur Gebühr nach Ziffer 1.12.1

Je angefangene ¼ Arbeitsstunde 15,-

1.12.6 Kopien aus anlaogen Akten und Ausdrucke aus digitalen Akten

      zzgl. zur Gebühr nach Ziffer 1.12.1 und 1.12.3

Kosten gemäß Tarifstelle 1.1

1.6.1 Gewährung von Akteneinsicht vor Ort oder im Wege des Versands in analoger Form

         Bei postalischem Versand:

      zzgl. Versandkostenaufwand nach tatsächlichem Aufwand

Je angefangene ¼ Arbeitsstunde 20,-

1.6.2 Bereitstellung der Akte(n) in digitaler Form per Link oder in einer Cloud je angefangene 15 Minuten

Je angefangene ¼ Arbeitsstunde 15,-

Über die Gebühren erhalten Sie im Nachgang einen Gebührenbescheid.

Zuständige Stelle

Bauamt
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Verwandte Dienstleistungen