Gemäß § 195 Baugesetzbuch hat der Gutachterausschuss eine Sammlung aller Grundstückskaufverträge zu führen. Alle Notarinnen und Notare sind verpflichtet dem Gutachterausschuss eine Abschrift von Verträgen  über den Kauf oder Tausch eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung sowie über die Begründung eines Erbbaurechtes zu übersenden. Die Kaufverträge dienen als Grundlage zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstiger für die Wertermittlung wichtiger Daten.
Anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung kann Jedermann erhalten. Eine Beziehung zu einem eindeutig lokalisierbaren Grundstück oder einer natürlichen Person ist mit einem anonymisierten Auszug nicht möglich.
Nicht anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind nur zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert.
Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von Öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständige für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.

 

Formulare

Formulare werden bald bereitgestellt

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch
  • Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
  • Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW)
  • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Kosten

Die Gebühren für die Asukunft aus der Kaufpreissammlung betragen je Antrag für

  1. nicht anonymisierte Kauffälle 
    Gebühr: 40 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 Euro für den 1. bis 50. Kauffall 
    sowie 10 Euro für jeden weiteren Kauffall,
  2. anonymisierte Kauffälle
    Gebühr: Zeitgebühr
  3. anonymisierte und nicht anonymisierte Kauffälle für Testzwecke oder wenn sie ausschließlich der Wissenschaft oder der Ausbildung dienen  
    Gebühr: keine. 
Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Gemäß § 195 Baugesetzbuch hat der Gutachterausschuss eine Sammlung aller Grundstückskaufverträge zu führen. Alle Notarinnen und Notare sind verpflichtet dem Gutachterausschuss eine Abschrift von Verträgen  über den Kauf oder Tausch eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung sowie über die Begründung eines Erbbaurechtes zu übersenden. Die Kaufverträge dienen als Grundlage zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstiger für die Wertermittlung wichtiger Daten.
Anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung kann Jedermann erhalten. Eine Beziehung zu einem eindeutig lokalisierbaren Grundstück oder einer natürlichen Person ist mit einem anonymisierten Auszug nicht möglich.
Nicht anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind nur zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert.
Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von Öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständige für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.

 

Formulare

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Die Gebühren für die Asukunft aus der Kaufpreissammlung betragen je Antrag für

  1. nicht anonymisierte Kauffälle 
    Gebühr: 40 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 Euro für den 1. bis 50. Kauffall 
    sowie 10 Euro für jeden weiteren Kauffall,
  2. anonymisierte Kauffälle
    Gebühr: Zeitgebühr
  3. anonymisierte und nicht anonymisierte Kauffälle für Testzwecke oder wenn sie ausschließlich der Wissenschaft oder der Ausbildung dienen  
    Gebühr: keine. 
Kaufpreise von Grundstücken, Grundstückskaufpreise, Immobilienpreise https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/342/show
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6207
Fax 02581 53-6249

Herr

Rüdiger

Christoffer

Sachgebietsleitung

E3.81 (Warendorf - Kreishaus, 3. Etage)

02581 53-6240
ruediger.christoffer@kreis-warendorf.de