Das Liegenschaftsbuch beschreibt Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Merkmalen.

Sie benötigen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch z. B. für:

  • Wohnungsbauförderung,
  • Finanzierungen durch Banken,
  • die Landwirtschaftskammern u.ä.
Sie können die Auszüge auf Papier oder digital erhalten.

Ein Antrag auf Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch kann formlos schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Webformular bestellt werden.

Datenschutz: Wenn Sie Eigentümerdaten benötigen, ist das berechtigte Interesse darzulegen. D.h. Sie müssen angeben, ob Sie Eigentümer, Käufer, Interessent oder ein Unternehmen sind und zu welchem Zweck Sie die Eigentümerdaten benötigen.

Benötigen Sie digitale Daten der Eigentümer finden Sie unter "Digitale Daten des Liegenschaftskatasters" weitere Informationen.

Rechtsgrundlage


Formulare

Unterlagen

Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück sind hilfreich, in der Regel reicht aber die Anschrift des gesuchten Grundstücks aus.

Kosten

Für Standardauszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis, Bestandsnachweis) werden je 30 € (bis DIN A3) bzw. 60 € (ab DIN A2) erhoben.
Flurstücks- und Eigentümernachweise Das Liegenschaftsbuch beschreibt Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Merkmalen.

Sie benötigen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch z. B. für:
  • Wohnungsbauförderung,
  • Finanzierungen durch Banken,
  • die Landwirtschaftskammern u.ä.
Sie können die Auszüge auf Papier oder digital erhalten.

Ein Antrag auf Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch kann formlos schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Webformular bestellt werden.

Datenschutz: Wenn Sie Eigentümerdaten benötigen, ist das berechtigte Interesse darzulegen. D.h. Sie müssen angeben, ob Sie Eigentümer, Käufer, Interessent oder ein Unternehmen sind und zu welchem Zweck Sie die Eigentümerdaten benötigen.

Benötigen Sie digitale Daten der Eigentümer finden Sie unter "Digitale Daten des Liegenschaftskatasters" weitere Informationen.

Rechtsgrundlage


Formulare

Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück sind hilfreich, in der Regel reicht aber die Anschrift des gesuchten Grundstücks aus. Für Standardauszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis, Bestandsnachweis) werden je 30 € (bis DIN A3) bzw. 60 € (ab DIN A2) erhoben. Eigentümernachweis, Katasterauszug, Liegenschaftsbuch https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/343/show
Amt für Geoinformation und Kataster
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6209
Fax 02581 53-6299

Herr

Dirk

Lockenkötter

02581 53-6237
geodatenzentrum@kreis-warendorf.de