Das Liegenschaftsbuch beschreibt Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Merkmalen.

Sie benötigen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch z. B. für:

  • Wohnungsbauförderung,
  • Finanzierungen durch Banken,
  • die Landwirtschaftskammern u.ä.
Sie können die Auszüge auf Papier oder digital erhalten.

Ein Antrag auf Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch kann formlos schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Webformular bestellt werden.

Datenschutz: Wenn Sie Eigentümerdaten benötigen, ist das berechtigte Interesse darzulegen. D.h. Sie müssen angeben, ob Sie Eigentümer, Käufer, Interessent oder ein Unternehmen sind und zu welchem Zweck Sie die Eigentümerdaten benötigen.

Benötigen Sie digitale Daten der Eigentümer finden Sie unter "Digitale Daten des Liegenschaftskatasters" weitere Informationen.

Rechtsgrundlage


Formulare

Unterlagen

Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück sind hilfreich, in der Regel reicht aber die Anschrift des gesuchten Grundstücks aus.

Kosten

Für Standardauszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis, Bestandsnachweis) werden je 30 € (bis DIN A3) bzw. 60 € (ab DIN A2) erhoben.