Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb etc. und der damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändert haben.
Hierdurch lassen sich z.B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, welche aktuellen Flurstücke von diesem Recht betroffen sind.

Antragstellung:
Ein Antrag auf Erteilung einer Identitätsbescheinigung kann nur schriftlich gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Unterlagen

Hilfreich ist ein Grundbuchauszug - Abteilung II.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach den Arbeitsstunden.

Identitätsbescheinigung für Flurstücke Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb etc. und der damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändert haben.
Hierdurch lassen sich z.B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, welche aktuellen Flurstücke von diesem Recht betroffen sind.

Antragstellung:
Ein Antrag auf Erteilung einer Identitätsbescheinigung kann nur schriftlich gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Hilfreich ist ein Grundbuchauszug - Abteilung II.

Die Gebühren richten sich nach den Arbeitsstunden.

Baumaßnahmen, Grunderwerb, eingetragene Rechte, Historische Flurstücke https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/362/show
Amt für Geoinformation und Kataster
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6209
Fax 02581 53-6299

Herr

Dirk

Lockenkötter

02581 53-6237
geodatenzentrum@kreis-warendorf.de