Identitätsbescheinigung für Flurstücke
Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb etc. und der damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändert haben.
Hierdurch lassen sich z.B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, welche aktuellen Flurstücke von diesem Recht betroffen sind.
Antragstellung:
Ein Antrag auf Erteilung einer Identitätsbescheinigung kann nur schriftlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage
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Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Unterlagen
Hilfreich ist ein Grundbuchauszug - Abteilung II.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach den Arbeitsstunden.