Unschädlichkeitszeugnis
In einem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die lastenfreie Übertragung des Eigentums an einem Teil einjes Grundstücks (Trennstück) für den Berechtigten unschädlich ist.
Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Rechte an Grundstücken ohne Zustimmung eines oder mehrerer Begünstigten aufgehoben werden.
Voraussetzungen
Den Antrag auf Ausstellung eines Unschädlichkeitszeugnisses kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat. Bitte hierzu entsprechende Angaben im Antrag machen.
Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Unschädlichkeitszeugnisses per E-Mail, FAX oder Brief mit folgenden Angaben:
- Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ...)
- Zweck für welchen das Unschädlichkeitszeugnis benötigt wird.
- Es ist anzugeben, welcher Grundstücksteil berücksichtigt werden soll.
- Es ist anzugeben, welches eingetragene Recht berücksichtigt werden soll.
- Hilfreich ist ein Grundbuchauszug.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- Die Gebühren richten sich, da die erforderlichen Arbeiten sehr unterschiedlich ausfallen können, nach den anfallenden Arbeitsviertelstunden (je 23,00 €).
- Höchstgebühr 5.000 Euro
- Fragen Sie gerne im Vorfeld bezüglich einer Kostenschätzung an.
Zahlungsweisen
-
Rechnung
Die Ware wird mit einer Rechnung versendet, die der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist an den Händler zu begleichen hat.