In einem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die lastenfreie Übertragung des Eigentums an einem Grundstücksteil für den Berechtigten unschädlich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Rechte an Grundstücken aufgehoben werden.


Rechtsgrundlage

Kosten

Zeitgebühr (je Arbeitsviertelstunde 23 €), höchstens 5 000 Euro