Verkehrswertgutachten nach §193 (1) BauGB

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrechten). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Erledigungsdauer für ein Gutachten variiert in Abhängigkeit von Art, Umfang und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen und ist beim Gutachterausschuss zu erfragen. Die Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei ca. 9 Monaten.

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch
  • Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
  • Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW)
  • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs.- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW)


Der Grundaufwand ist in Abhängigkeit von dem im Gutachten abschließend ermittelten Wert des begutachteten Objekts, bei Miet- und Pachtwerten vom zwölffachen des jährlichen Miet- oder Pachtwertes zu bestimmen.

  • Wert bis einschließlich 1 Mio. Euro
    Gebühr: 0,2% vom Wert zuzüglich 1.400 Euro
  • Wert über 1 Milion Euro bis einschließlich 10 Millionen Euro
    Gebühr: 0,1% vom Wert zuzüglich 2.400 Euro
  • Wert über 10 Millionen. Euro
    Gebühr 0,03% vom Wert zuzüglich 9.400 Euro; es ist maximal ein Wert von 100 Millionen Euro, bei Miet- und Pachtwerten von zwei Millionen Euro anzusetzen.

Mehr- oder Minderaufwand ist über eine Zeitgebühr zu berücksichtigen.

Die Gebühren werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zurzeit 19%, erhoben.

Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrechten). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs.- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW)


Der Grundaufwand ist in Abhängigkeit von dem im Gutachten abschließend ermittelten Wert des begutachteten Objekts, bei Miet- und Pachtwerten vom zwölffachen des jährlichen Miet- oder Pachtwertes zu bestimmen.

  • Wert bis einschließlich 1 Mio. Euro
    Gebühr: 0,2% vom Wert zuzüglich 1.400 Euro
  • Wert über 1 Milion Euro bis einschließlich 10 Millionen Euro
    Gebühr: 0,1% vom Wert zuzüglich 2.400 Euro
  • Wert über 10 Millionen. Euro
    Gebühr 0,03% vom Wert zuzüglich 9.400 Euro; es ist maximal ein Wert von 100 Millionen Euro, bei Miet- und Pachtwerten von zwei Millionen Euro anzusetzen.

Mehr- oder Minderaufwand ist über eine Zeitgebühr zu berücksichtigen.

Die Gebühren werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zurzeit 19%, erhoben.

Wertgutachten von Grundstücken und Erbbaurechten, Verkehrswert von Grundstücken und Erbbaurechten, Gutachten über den Wert von Grundstücken und Erbbaurechten https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/367/show
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
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Herr

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