Der Vertragsnaturschutz ist ein Förderprogramm für Landbewirtschaftende, die auf fachlich geeigneten Acker- oder Grünlandflächen sowie Streuobstwiesen freiwillig vorgegebene Maßnahmenpakete umsetzen. Für den Minderertrag bzw. Ertragsausfall erhalten die Bewirtschaftenden eine Ausgleichprämie (bis zu 1.600 €/ha). Die Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von 5 Jahren und können nach Ablauf verlängert werden. Antragsfrist ist der 30.06. jeden Jahres für den Vertragsbeginn ab 01.01. des Folgejahres.

Der Ackerstatus der Flächen bleibt erhalten!

Das Ziel ist die Verbesserung der Lebensgrundlage von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Kiebitz, für den der Kreis Warendorf eine hohe Verantwortung trägt.

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Rechtsgrundlage

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz (Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz)
    Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 12. Dezember 2022

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde
Waldenburger Str. 12
48231 Warendorf

Ansprechpartner