Ziel des Kreiskulturlandschaftsprogramms ist die dauerhafte Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Durch das Programm sollen insbesondere die Umsetzung der Landschaftsplanung unterstützt, Grünland- und Ackerlebensgemeinschaften und der regionale Biotopverbund aufgebaut und gefördert werden. Insgesamt soll die „Münsterländer Parklandschaft“ langfristig erhalten und für den Naturschutz entwickelt werden.
Das Kreiskulturlandschaftsprogramm schafft die finanzielle Voraussetzung dafür, die für den Naturschutz gewünschte Flächennutzung für einen Zeitraum von fünf Jahren sicherzustellen. Es bietet somit die Möglichkeit, die Belange des Naturschutzes und die berechtigten Interessen der die Flächen bewirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirte miteinander zu verbinden.
Die Teilnahme am Förderprogramm erfolgt ausschließlich freiwillig. Im kooperativen Miteinander wird auf der Grundlage unterschiedlicher Bewirtschaftungsbestimmungen die jeweilige Flächennutzung vereinbart.
Für den entstehenden Minderertrag sowie – je nach Vertragspaket – für den Mehraufwand erhält die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
Es werden mindestens 5- jährige Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen, die für alle Beteiligten eine sichere und verlässliche Basis darstellen. Der Bewirtschaftungsvertrag beginnt jeweils am 01. Januar eines Jahres.
Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie unsrem Infoblatt " Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Warendorf".

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz (Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz)
    RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 8.9.2015 unter Berücksichtigung der Änderungen gem. RdErl. v. 12.01.2017

 

Formulare

Unterlagen

Der entsprechende Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz ist beim Amt für Planung und Naturschutz - Untere Naturschutzbehörde - erhältlich.