Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Gelegentlich gelangen minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland. Diese Kinder und Jugendlichen stammen aus Krisen- und Armutsregionen weltweit. Die Gründe für ihre Flucht sind vielfältig und hängen stark von der politischen und wirtschaftlichen Situation in ihren Herkunftsländern ab.
In Deutschland kümmern sich Jugendämter und Einrichtungen der Jugendhilfe um die Betreuung und Förderung dieser jungen Menschen.
Zu den zentralen Schutzmaßnahmen nach deutschem Recht zählen die Inobhutnahme gemäß §§ 42a, 42 SGB VIII. In der Regel werden unbegleitete Minderjährige, die keine familiären oder sonstigen Bezugspersonen in Deutschland haben, zunächst in einer Clearingstelle untergebracht. Dort wird ihr individueller Bedarf an Jugendhilfe ermittelt. Anschließend erfolgt die Unterbringung in einem Kinder- oder Jugendwohnheim, das auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Aufgaben von Jugendamt und Fachpersonal
Die zentrale Aufgabe des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkräfte besteht darin, den jungen Flüchtlingen Orientierung in der deutschen Gesellschaft zu bieten, ohne dabei ihre kulturelle Herkunft aus dem Blick zu verlieren.
Da diese Kinder und Jugendlichen ohne familiäre Begleitung leben, benötigen sie stabile Bezugspersonen, die ihnen während ihres Aufenthalts Halt geben, Verantwortung übernehmen und sie auf ihrem Lebensweg unterstützen.
Kontaktdaten:
Meike Forster
Meike.Forster@kreis-warendorf.de
02581/53-5259
Sara Salimi
Sara.Salimi@kreis-warendorf.de
02581/53-5261