Warendorfer Praxis
Die Warendorfer Praxis:
- ist eine im Kreis Warendorf entwickelte und abgestimmte Verfahrensweise.
- wird im Falle einer Trennung oder Scheidung, bei dem es um das Sorge oder Umgangsrecht des/r gemeinsamen Kindes/r geht, angewendet.
- hat das Ziel, eine von beiden Elternteilen getragene Einigung bezüglich des Sorge oder Umgangsrechts zu erreichen.
- wirkt darauf hin, die Einigung möglichst schnell und ohne ein belastendes Gerichtsverfahren zu erarbeiten.
- möchte durch individuelle Beratung der Elternteile einen Beitrag zur Einigung leisten.
- kommt in Fällen von häuslicher Gewalt bzw. Kindeswohlgefährdung nur eingeschränkt zur Anwendung, da für diese Fälle eigene Standards entwickelt wurden.
Die Vorteile sind:
- die Vermeidung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu Lasten und auf dem Rücken der Kinder.
- der Fokus ist immer auf die Bedürfnisse des/r Kindes/r gerichtet.
- die Förderung der Elternverantwortung auch in schwierigen Trennungssituationen.
- Entwicklung einer einheitlichen Vorgehensweise aller Beteiligten bei schwierigen Verfahren.
- Vernetzung der Stellen und Institutionen, die an der Trennung oder Scheidung beteiligt sind.
Die Beratung leistet:
- Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Partnerschaft.
- Konzentration auf die Bedürfnisse des/r Kindes/r in schwierigen familiären Situationen.
- Hilfestellung beim Erarbeiten einer tragfähigen Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts.
- unparteiische und kostenlose Beratung.
Beteiligt sind:
- die Familiengerichte
- die Rechtsanwälte/innen
- die Beratungsstellen und freie Jugendhilfeträger
- die Verfahrensbeistände
- die Jugendämter
Kontaktdaten finden Sie im Flyer, der zum Download als pdf angeboten wird.
Nähere Informationen zum Verfahren
Vorgerichtliche Verfahrensschritte:
- Vorgerichtlich informieren Amt für Jugend und Bildung oder Rechtsanwalt über die Beratungsangebote und Hilfen und wirken darauf hin, diese anzunehmen.
- Finden die Eltern eine Lösung, wird keine Gerichtsverhandlung eingeleitet.
- Finden die Eltern keine Lösung, kann eine Gerichtsverhandlung eingeleitet werden.
- Diese wird kurzfristig terminiert (10 Tage bis max. 3 Wochen nach Antragseingang).
- Teilnehmer: Eltern, Anwälte, Amt für Jugend und Bildung, Mitarbeiter freier Jugendhilfeträger
- Je nach Alter findet eine Anhörung des/r Kindes/r statt.
Das Ziel ist eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung der Eltern!
Gerichtliche Verfahrensschritte:
Ziel der Verhandlung ist das Finden einer einvernehmlichen Lösung der Beteiligten.
- Finden die Eltern eine Lösung, wird ein Vergleich protokolliert.
- Finden die Eltern keine Lösung, wirkt das Gericht auf die Inanspruchnahme von Beratung hin.
- Die Inanspruchnahme der Beratung beginnt spätestens 2-3 Wochen nach der ersten Verhandlung.
- Beratungsdauer: 3 Monate (maximal 6 Monate)
- Beauftragung eines Verfahrensbeistandes in strittigen Verfahren.
Beendigung des Verfahrens
- Bei erfolgter Einigung in der Beratung fällt das Gericht nur die Entscheidung über die Verfahrenskosten.
- Bei nicht erfolgter Einigung in der Beratung finden weitere Verhandlungstermine bis zur Einigung statt oder das Verfahren wird durch einen streitigen Beschluss beendet
Ansprachparter:
Ansgar Kappelhoff
02581/53-5210
Ansgar.kappelhoff@kreis-warendorf.de