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Die Warendorfer Praxis:

  • ist eine im Kreis Warendorf entwickelte und abgestimmte Verfahrensweise.
  • wird im Falle einer Trennung oder Scheidung, bei dem es um das Sorge oder Umgangsrecht des/r gemeinsamen Kindes/r geht, angewendet.
  • hat das Ziel, eine von beiden Elternteilen getragene Einigung bezüglich des Sorge oder Umgangsrechts zu erreichen.
  • wirkt darauf hin, die Einigung möglichst schnell und ohne ein belastendes Gerichtsverfahren zu erarbeiten.
  • möchte durch individuelle Beratung der Elternteile einen Beitrag zur Einigung leisten.
  • kommt in Fällen von häuslicher Gewalt bzw. Kindeswohlgefährdung nur eingeschränkt zur Anwendung, da für diese Fälle eigene Standards entwickelt wurden.

 

Die Vorteile sind:

  • die Vermeidung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu Lasten und auf dem Rücken der Kinder.
  • der Fokus ist immer auf die Bedürfnisse des/r Kindes/r gerichtet.
  • die Förderung der Elternverantwortung auch in schwierigen Trennungssituationen.
  • Entwicklung einer einheitlichen Vorgehensweise aller Beteiligten bei schwierigen Verfahren.
  • Vernetzung der Stellen und Institutionen, die an der Trennung oder Scheidung beteiligt sind.

 

Die Beratung leistet:

  • Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Partnerschaft.
  • Konzentration auf die Bedürfnisse des/r Kindes/r in schwierigen familiären Situationen.
  • Hilfestellung beim Erarbeiten einer tragfähigen Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts.
  • unparteiische und kostenlose Beratung.

 

Beteiligt sind:

  • die Familiengerichte
  • die Rechtsanwälte/innen
  • die Beratungsstellen und freie Jugendhilfeträger
  • die Verfahrensbeistände
  • die Jugendämter

 

Kontaktdaten finden Sie im Flyer, der zum Download als pdf angeboten wird.

 

Nähere Informationen zum Verfahren

Vorgerichtliche Verfahrensschritte:

  • Vorgerichtlich informieren Amt für Jugend und Bildung oder Rechtsanwalt über die Beratungsangebote und Hilfen und wirken darauf hin, diese anzunehmen.
  • Finden die Eltern eine Lösung, wird keine Gerichtsverhandlung eingeleitet.
  • Finden die Eltern keine Lösung, kann eine Gerichtsverhandlung eingeleitet werden.
  • Diese wird kurzfristig terminiert (10 Tage bis max. 3 Wochen nach Antragseingang).
  • Teilnehmer: Eltern, Anwälte, Amt für Jugend und Bildung, Mitarbeiter freier Jugendhilfeträger
  • Je nach Alter findet eine Anhörung des/r Kindes/r statt.

Das Ziel ist eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung der Eltern!

 

Gerichtliche Verfahrensschritte:

Ziel der Verhandlung ist das Finden einer einvernehmlichen Lösung der Beteiligten.

  • Finden die Eltern eine Lösung, wird ein Vergleich protokolliert.
  • Finden die Eltern keine Lösung, wirkt das Gericht auf die Inanspruchnahme von Beratung hin.
  • Die Inanspruchnahme der Beratung beginnt spätestens 2-3 Wochen nach der ersten Verhandlung.
  • Beratungsdauer: 3 Monate (maximal 6 Monate)
  • Beauftragung eines Verfahrensbeistandes in strittigen Verfahren.

 

Beendigung des Verfahrens

  • Bei erfolgter Einigung in der Beratung fällt das Gericht nur die Entscheidung über die Verfahrenskosten.
  • Bei nicht erfolgter Einigung in der Beratung finden weitere Verhandlungstermine bis zur Einigung statt oder das Verfahren wird durch einen streitigen Beschluss beendet

 

Ansprachparter: 
Ansgar Kappelhoff
02581/53-5210
Ansgar.kappelhoff@kreis-warendorf.de