Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Die Unterschutzstellung erfolgt

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.


Die Naturschutzgebiete sind die Kernbereiche des angestrebten Biotopverbundsystems.

Typisch für diese schützenswerten Gebiete im Kreis Warendorf sind unter anderem Feuchtwiesenbereiche, naturnahe Waldgebiete, Flussauen und Bachtäler sowie Trocken- und Halbtrockenrasen und Heideflächen.

 

 

 

Generell sind alle Handlungen untersagt, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Dazu zählen beispielsweise die Errichtung baulicher Anlagen, Abgrabungen, Aufschüttungen oder die Beseitigung von Gewässern und Bäumen.

 

 

 

Zurzeit gibt es 86 Naturschutzgebiete im Kreis Warendorf mit einer Gesamtfläche von 5.750 ha. Dies entspricht ca. 4,4 % der Fläche des Kreises Warendorf.

 

 

 

Die Betreuung und Entwicklung dieser besonders geschützten Gebiete geört zu den Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf.

 

 

 

Die Ausweisung und Pflege der Naturschutzgebiete erfolgt in enger Kooperation mit den Grundstückseigentümern. Hierzu wendet der Kreis Warendorf den Vertragsnaturschutz an. Die Entwicklung der Gebiete und eine Einschränkung der bestehenden Nutzung soll nur über Verträge einvernehmlich geregelt werden.

 

 

 

Die Erholungssuchenden werden gebeten, die Sensibilität der Natur zu beachten und sich rücksichtsvoll zu verhalten. Genießen und erleben Sie die Schönheit und Ruhe der Gebiete, ohne hierbei die Wege zu verlassen, Tiere zu beunruhigen und Pflanzen zu zerstören.

 

 

 

Sämtliche Schutzgebiete im Kreis Warendorf sind unter der Rubrik Bürgerservice/Geoinformation online/Landschaftspläne einsehbar. Hier sind auch die Naturschutzgebiete außerhalb der Landschaftspläne dargestellt.

 

 

 

Wenn Sie die textlichen Festsetzungen aufrufen möchten, setzen Sie bitte in der Legende das Thema "Schutzgebiete" aktiv und nutzen das Blitzsymbol, um die textlichen Regelungen zu dem jeweiligen Gebiet aufzurufen.



Formulare

Naturschutzgebiete


Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Die Unterschutzstellung erfolgt

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.


Die Naturschutzgebiete sind die Kernbereiche des angestrebten Biotopverbundsystems.

Typisch für diese schützenswerten Gebiete im Kreis Warendorf sind unter anderem Feuchtwiesenbereiche, naturnahe Waldgebiete, Flussauen und Bachtäler sowie Trocken- und Halbtrockenrasen und Heideflächen.

 

 

 

Generell sind alle Handlungen untersagt, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Dazu zählen beispielsweise die Errichtung baulicher Anlagen, Abgrabungen, Aufschüttungen oder die Beseitigung von Gewässern und Bäumen.

 

 

 

Zurzeit gibt es 86 Naturschutzgebiete im Kreis Warendorf mit einer Gesamtfläche von 5.750 ha. Dies entspricht ca. 4,4 % der Fläche des Kreises Warendorf.

 

 

 

Die Betreuung und Entwicklung dieser besonders geschützten Gebiete geört zu den Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf.

 

 

 

Die Ausweisung und Pflege der Naturschutzgebiete erfolgt in enger Kooperation mit den Grundstückseigentümern. Hierzu wendet der Kreis Warendorf den Vertragsnaturschutz an. Die Entwicklung der Gebiete und eine Einschränkung der bestehenden Nutzung soll nur über Verträge einvernehmlich geregelt werden.

 

 

 

Die Erholungssuchenden werden gebeten, die Sensibilität der Natur zu beachten und sich rücksichtsvoll zu verhalten. Genießen und erleben Sie die Schönheit und Ruhe der Gebiete, ohne hierbei die Wege zu verlassen, Tiere zu beunruhigen und Pflanzen zu zerstören.

 

 

 

Sämtliche Schutzgebiete im Kreis Warendorf sind unter der Rubrik Bürgerservice/Geoinformation online/Landschaftspläne einsehbar. Hier sind auch die Naturschutzgebiete außerhalb der Landschaftspläne dargestellt.

 

 

 

Wenn Sie die textlichen Festsetzungen aufrufen möchten, setzen Sie bitte in der Legende das Thema "Schutzgebiete" aktiv und nutzen das Blitzsymbol, um die textlichen Regelungen zu dem jeweiligen Gebiet aufzurufen.



Formulare

NSG https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/405/show