Landschaftsschutzgebiete sind besonders vielfältige und typische Lebensräume der Münsterländer Parklandschaft. Beispiele im Kreis sind die Flußauen der Bever und Hessel oder auch der Bereich der Beckumer Berge und Klatenberge in Telgte.
Die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete erfolgt 

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
  • wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit oder besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft
  • oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet sollen der Charakter des Gebietes, die Landschaftsstrukturen und das Erscheinungsbild der Landschaft erhalten und vor Veränderungen und Eingriffen geschützt werden. Die Funktion der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ist hierdurch in der Regel nicht eingeschränkt.
Die Landschaftsschutzgebiete haben eine besondere Funktion im Biotopverbundsystem des Kreises. Ihre Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung ist bei der Entwicklung der Gebiete zu berücksichtigen.
Zurzeit gibt es 115 Landschaftsschutzgebiete mit einem Umfang von 19,4 % der Kreisfläche.

Sämtliche Schutzgebiete im Kreis Warendorf sind unter der Rubrik Bürgerservice/Geoinformation online/Landschaftspläne einsehbar. Hier sind auch die Schutzgebiete außerhalb der Landschaftspläne dargestellt.

Wenn Sie die textlichen Festsetzungen aufrufen möchten, setzen Sie bitte in der Legende das Thema "Schutzgebiete" aktiv und nutzen das Blitzsymbol, um die textlichen Regelungen zu dem jeweiligen Gebiet aufzurufen.  

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