Als geschützte Landschaftsbestandteile (LB) werden kleinflächige wertvolle Landschaftsteile, wie Kleingewässer, Alleen, Baumreihen oder Reste von Feuchtwiesen oder Trockenrasen ausgewiesen. Die geschützten Landschaftsbestandteile sind wertvolle Trittsteinbiotope im Biotopverbund. Die LBs sind Bestandteil der Landschaftspläne oder sind über Einzelverordnungen ausgewiesen.

Gründe der Unterschutzstellung:

  • Die Unterschutzstellung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,
  • zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  • wegen ihrer Bedeutung als Lebensstädten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.


Die Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteiles führen können, sind verboten.
Derzeit sind 565 geschützte Landschaftsbestandteile im Kreis Warendorf festgesetzt, die eine Fläche von ca. 855 ha einnehmen.

Die Standorte sind abrufbar im Geoportal (Startseite > Service > Geoportal > Natur & Umwelt > Landschaftsplan - Festsetzungskarte / Geoportal Kreis Warendorf: Natur & Umwelt)