Geschützte Landschaftsbestandteile
Als geschützte Landschaftsbestandteile werden kleinflächige wertvolle Landschaftsteile, wie Kleingewässer, Alleen, Baumreihen oder Reste von Feuchtwiesen oder Trockenrasen ausgewiesen.
- Die Unterschutzstellung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
- zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
- wegen ihrer Bedeutung als Lebensstädten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Die Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteiles führen können, sind verboten.
Die geschützten Landschaftsbestandteile sind wertvolle Trittsteinbiotope im Biotopverbund.
Derzeit sind 565 geschützte Landschaftsbestandteile im Kreis Warendorf festgesetzt, die eine Fläche von ca. 855 ha einnehmen.
Sämtliche Schutzgebiete im Kreis Warendorf sind unter der Rubrik Bürgerservice/Geoinformation online/Landschaftspläne einsehbar. Hier sind auch die geschützten Landschaftsbestandteile außerhalb der Landschaftspläne dargestellt.
Wenn Sie die textlichen Festsetzungen aufrufen möchten, setzen Sie bitte in der Legende das Thema "Schutzgebiete" aktiv und nutzen das Blitzsymbol, um die textlichen Regelungen zu dem jeweiligen Gebiet aufzurufen.
Formulare
- Landschaftspläne [172.26.0.22/website/Landschaftsplan%5F2/viewer.htm?WIN=frame]