Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln in Apotheken, Krankenhäusern, Arztpraxen, im Einzelhandel und anderen Einrichtungen wird vom Pharmazeutischen Dienst überwacht.

Apotheken-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelüberwachung - ein Beitrag zum Verbraucherschutz
Es ist für uns heute fast selbstverständlich, auch in kleineren Gemeinden bei Bedarf Zehntausende von Arzneimitteln sofort oder binnen weniger Stunden zu erhalten. Im Kreis Warendorf erfüllen über 70 Apotheken den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Ordnungsgemäß, das heißt 24 Stunden und das beinhaltet die Beachtung zahlreicher Vorschriften, zum Beispiel der Verschreibungspflicht oder bestimmter Lagervorschriften, aber auch der Einsatz sachkundigen Personals.
Der Amtsapotheker überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften. Dazu gehört die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Abnahmebesichtigung neuer Apotheken oder von Umbauten. Weiterhin Routineinspektionen von Apotheken und des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln z.B. in Drogerie- oder Supermärkten.

Auch der Umgang mit Arzneimitteln im Krankenhaus oder in Alten- oder Pflegeheimen, deren Bewohner naturgemäß besonders auf Medikamente angewiesen sind, ist Gegenstand von Kontrollen, aber auch sachkundiger Beratung. Dabei steht ein Ziel im Vordergrund: Die Qualität, die die Industrie liefert, soll auch beim Patienten ankommen: im Krankenhaus, im Altenheim oder eben zu Hause.

Für Patienten, die auf ihren Auslandsreisen Betäubungsmittel benötigen (Schmerzmittel, Substitutionsmittel, Ritalin) stellt der Pharmazeutische Dienst Bescheinigungen für die Zollabfertigung nach dem Schengener Abkommen aus.

Da Arzneimittel in vielen Ländern nicht den hohen Anforderungen entsprechen, die in Deutschland an die Sicherheit und Qualität gestellt werden, ist der Import nur aus EU-Ländern zulässig. Arzneimittel als vermeintlich preiswertes Reisesouvenir oder als Internetbestellung aus dubioser Quelle sind häufig gefälscht oder qualitätsgemindert und aus Verbraucherschutzgründen verboten.

 

Unterlagen

auf Anfrage

Rechtsgrundlagen

  • Apothekengesetz
  • Apothekenbetriebsordnung
  • Arzneimittelgesetz
  • Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Kosten

auf Anfrage

Apotheken-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelüberwachung

Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln in Apotheken, Krankenhäusern, Arztpraxen, im Einzelhandel und anderen Einrichtungen wird vom Pharmazeutischen Dienst überwacht.

Apotheken-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelüberwachung - ein Beitrag zum Verbraucherschutz
Es ist für uns heute fast selbstverständlich, auch in kleineren Gemeinden bei Bedarf Zehntausende von Arzneimitteln sofort oder binnen weniger Stunden zu erhalten. Im Kreis Warendorf erfüllen über 70 Apotheken den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Ordnungsgemäß, das heißt 24 Stunden und das beinhaltet die Beachtung zahlreicher Vorschriften, zum Beispiel der Verschreibungspflicht oder bestimmter Lagervorschriften, aber auch der Einsatz sachkundigen Personals.
Der Amtsapotheker überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften. Dazu gehört die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Abnahmebesichtigung neuer Apotheken oder von Umbauten. Weiterhin Routineinspektionen von Apotheken und des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln z.B. in Drogerie- oder Supermärkten.

Auch der Umgang mit Arzneimitteln im Krankenhaus oder in Alten- oder Pflegeheimen, deren Bewohner naturgemäß besonders auf Medikamente angewiesen sind, ist Gegenstand von Kontrollen, aber auch sachkundiger Beratung. Dabei steht ein Ziel im Vordergrund: Die Qualität, die die Industrie liefert, soll auch beim Patienten ankommen: im Krankenhaus, im Altenheim oder eben zu Hause.

Für Patienten, die auf ihren Auslandsreisen Betäubungsmittel benötigen (Schmerzmittel, Substitutionsmittel, Ritalin) stellt der Pharmazeutische Dienst Bescheinigungen für die Zollabfertigung nach dem Schengener Abkommen aus.

Da Arzneimittel in vielen Ländern nicht den hohen Anforderungen entsprechen, die in Deutschland an die Sicherheit und Qualität gestellt werden, ist der Import nur aus EU-Ländern zulässig. Arzneimittel als vermeintlich preiswertes Reisesouvenir oder als Internetbestellung aus dubioser Quelle sind häufig gefälscht oder qualitätsgemindert und aus Verbraucherschutzgründen verboten.

 

auf Anfrage

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Arzneimittelüberwachung, Betäubungsmittelüberwachung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/466/show
Gesundheitsamt
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5301
Fax 02581 53-5399

Frau

Alwina

Klassen

A1.08 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5351
alwina.klassen@kreis-warendorf.de

Frau

Marion

Raschke-Klose

A1.14 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5303
marion.raschke-klose@kreis-warendorf.de