Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot an alle alleinerziehenden Elternteile. Als Beistand helfen wir Ihnen bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaft ist, dass sich das Kind in Obhut des Antragstellers befindet und dass dieser für das Kind sorgeberechtigt ist.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand wird ausschließlich in den oben genannten Aufgabenbereichen und nur in enger Abstimmung mit dem sorgeberechtigten Elternteil tätig.
Die Beistandschaft kann jederzeit auf schriftlichen Antrag eingerichtet und wieder beendet werden. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Für weitere Informationen stehe Ihnen die Mitarbeiter/innen gern zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur Klärung der offenen Fragen einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin zu vereinbaren.

Rechtsgrundlage

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Zivilprozessordnung
  • Düsseldorfer Unterhaltstabelle

Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkenntnis (soweit vorhanden)
  • Unterhaltstitel (soweit vorhanden)
Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot an alle alleinerziehenden Elternteile. Als Beistand helfen wir Ihnen bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaft ist, dass sich das Kind in Obhut des Antragstellers befindet und dass dieser für das Kind sorgeberechtigt ist.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand wird ausschließlich in den oben genannten Aufgabenbereichen und nur in enger Abstimmung mit dem sorgeberechtigten Elternteil tätig.
Die Beistandschaft kann jederzeit auf schriftlichen Antrag eingerichtet und wieder beendet werden. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Für weitere Informationen stehe Ihnen die Mitarbeiter/innen gern zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur Klärung der offenen Fragen einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin zu vereinbaren.

Rechtsgrundlage

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Zivilprozessordnung
  • Düsseldorfer Unterhaltstabelle
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkenntnis (soweit vorhanden)
  • Unterhaltstitel (soweit vorhanden)
Aufhebung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/529/show
Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5101
Fax 02581 53-5199

Frau

Anja

Terwort

D0.125 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)

02581 53-5120
anja.terwort@kreis-warendorf.de

Frau

Jana

Balcer

D0.118 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)

02581 53-5126
jana.balcer@kreis-warendorf.de

Frau

Carolin

Redbrake

D0.117 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)

02581 53-5121
carolin.redbrake@kreis-warendorf.de

Frau

Andrea

Stockmann

D0.118 (Warendorf - Kreishaus, Erdgeschoss)

02581 53-5125
andrea.stockmann@kreis-warendorf.de