Beurkundungen
Möchten Sie eine Urkunde einrichten?
Wir beurkunden für Sie kostenlos:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Notwendige Zustimmungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgeerklärungen
Zuständigkeit
Zuständig sind die Urkundsbeamten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen gern zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur Klärung der offenen Fragen einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin zu vereinbaren.
Rechtsgrundlage
- Beurkundungsgesetz
- Personenstandsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Aufforderungsschreiben des Unterhaltsberechtigten