Möchten Sie eine Urkunde einrichten?

Wir beurkunden für Sie kostenlos:

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Notwendige Zustimmungen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgeerklärungen

Zuständigkeit

Zuständig sind die Urkundsbeamten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen gern zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur Klärung der offenen Fragen einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter/der zuständigen Mitarbeiterin zu vereinbaren.

Rechtsgrundlage

  • Beurkundungsgesetz
  • Personenstandsgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Ggf. Aufforderungsschreiben des Unterhaltsberechtigten