Das Amt für Jugend und Bildung erstellt jährlich einen Bericht über die Entwicklung der letzten Jahre.
Mit den Jahresberichten möchte das Fachamt einen Einblick in die Tätigkeiten und Leistungen geben, die für die Kinder und Familien des Einzugsbereiches erbracht wurden.

Das Thema Qualität und Qualitätssicherung zieht sich in den letzten Jahren wie ein roter Faden durch den Bericht. Hierzu wurden in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit freien Trägern Strukturen geschaffen die zunehmend erlauben, Ziele und die mit ihnen in Verbindung stehenden Ergebnisse sichtbar zu machen.

Darüber hinaus hat der Bericht das Ziel in den einzelnen Leistungsarten schlaglichtartig die in Jahren entwickelten Veränderungsprozesse, sowohl im Hinblick auf die Handlungskonzepte, wie auf die Standards aufzuzeigen.
Letztendlich aber nicht zuletzt bilden einige Beiträge bzw. Tabellen den Alltag ab und dienen als Grundlage für die vielfältigen Gespräche zur Arbeit des Fachamtes in den Ausschüssen der Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich.

Rechtsgrundlage

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII


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