BIS: Suche und Detail
Suche ...
Zulassungsbescheinigung Teil 2- Eingang bei finanzierten Fahrzeugen
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen und der Finanzierer oder das Autohaus haben die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die weiteren Fahrzeugpapiere an die Zulassungsstelle geschickt?
Hier können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits bei uns eingegangen ist.
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen Sie die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (bestehend aus 2 Buchstaben und 6 Zahlen) und entweder den Nachnamen des neu einzutragenden Halters oder das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs.
Amt/Fachbereich
Zulassungsstelle
Zuständige Stelle
- Zulassungsbehörde Kreis Warendorf
- Waldenburger Str. 2
- 48231 Warendorf
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen und der Finanzierer oder das Autohaus haben die Zulassungsbescheinigung Teil 2 und die weiteren Fahrzeugpapiere an die Zulassungsstelle geschickt?
Hier können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits bei uns eingegangen ist.
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen Sie die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (bestehend aus 2 Buchstaben und 6 Zahlen) und entweder den Nachnamen des neu einzutragenden Halters oder das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs.
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/550352/showHerzlich willkommen bei der Zulassungsbehörde des Kreises Warendorf
Sie können uns in unseren Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf besuchen. Hinweise zu den Öffnungszeiten und die Kontaktdaten finden Sie hier:
Allgemeine Hinweise
Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail unter: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de an uns wenden.
Die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten durch die Zulassungsstelle ist nicht möglich. Bei Fragen zu Ihrem Führerschen, Ihrer Fahrerkarte und anderen Angelgenheiten des Fahrerlaubnisrechts wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle in Warendorf unter der Telefonnummer 02581 53-3608 oder per Mail unter: fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de
Vordrucke
Hier finden Sie unsere Vordrucke:
- Vollmacht (kann für alle Anliegen genutzt werden)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Einwilligungerklärung der Erziehungsberechtigten
Termin online reservieren
Hier können Sie sich Ihren Wunschtermin für einen Besuch nachmittags reservieren. Vormittags werden keine Terminreservierungen angeboten. Wundern Sie sich nicht, dass die Außentüren nachmittags geschlossen sind. Wir werden Sie zu Ihrem Termin hereinlassen.
Wunschkennzeichen online reservieren
Hier können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen reservieren. Das Kennzeichen wird automatisch für drei Monate reserviert.
Fahrzeuge online zulassen oder abmelden (iKfz)
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu unserem Online-Portal, über das Sie Ihr Fahrzeug online abmelden oder zulassen können. Auch Ummeldungen, Namensänderungen oder Adressänderungen können über das Portal online beantragt werden.
Zulassungsbescheinigungen Teil 2 - Eingang bei finanzierten Fahrzeugen
Über den nachfolgenden Link können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zu Ihrem finanzierten Fahrzeug bereits in der Zulassungsstelle eingegangen ist.
Für eine erfolgreiche Auskunft benötigen Sie die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (zwei Buchstaben, 6 Zahlen) und entweder das Kennzeichen mit dem das Fahrzeug zuletzt zugelassen war oder den Namen desjenigen, auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Hinweise zu unseren Öffnungszeiten
Vormittags können Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten ohne vorherige Terminreservierung besuchen.
Nachmittags ist ein Besuch nur nach vorheriger Online-Terminreservierung möglich.
Bitte stellen Sie sich auf die aktuellen Witterungsverhältnisse ein, da die Zulassungsstellen über keine wettergeschützten Wartezonen verfügen.
Hinweis zu den Sprechzeiten an Samstagen
Die Sprechzeiten an Samstagen von 08.30 bis 11.00 Uhr sind ein Serviceangebot, dass sich speziell an Privatpersonen richtet, die aus beruflichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die Sprechzeiten von Montags bis Freitags wahrzunehmen. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen wird erneut darauf hingewiesen, dass entsprechend den bisherigen Regelungen die Sprechzeit an Samstagen Privatpersonen vorbehalten ist. Die Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste werden daher gebeten ihre Zulassungsangelegenheiten innerhalb der Sprechzeiten von Montags bis Freitags zu erledigen. Auch die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist an Samstagen aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Aufgrund des hohen Publikumsandrangs stehen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Warendorf an den Samstagen für telefonische Auskünfte nicht zur Verfügung.
Hinweise für Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste
Ab einer Anzahl von mehr als drei Zulassungen müssen Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste Ihre Zulassungsvorgänge vormittags in der Zeit von 07.30 bis 09.30 Uhr in den Zulassungsstellen abgeben und können die Vorgänge am darauf folgenden Werktag (nicht Samstags) in demselben Zeitraum wieder abholen. Ziehen Sie bitte eine Wartemarke für unseren "Händlerschalter".
Einzelne Zulassungen (bis zu drei Zulassungen) können Sie direkt am Schalter durchführen lassen. Ziehen Sie an unserer Aufrufanlage bitte eine Wartemarke unter dem Button "Zulassung Privatkunden" . Eine sofortige Bearbeitung am Händlerschalter ist nicht vorgesehen.
Wenn Sie mehr als 10 Zulassungen haben, können wir nicht garantieren, dass die Bearbeitung innerhalb eines Tages erfolgt. Wenden Sie sich vorab gerne unter der Email: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de oder unter der Telefonnummer 02581-533609 an uns.
Webcams
Sie können alle unten aufgeführten Dienstleistungen in der Zulassungsstelle in Beckum und in Warendorf beantragen. Lediglich die Zuteilungen und Verlängerungen von roten Kennzeichen ist nur in der Zulassungsstelle in Warendorf möglich.
Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle in Beckum
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise und eine Übersicht der angebotenen Dienstleistungen, sowie unsere Online Angebote finden Sie hier: Zulassungsbehörde Kreis Warendorf
Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail unter zulassungsstelle@kreis-warendorf.de an uns wenden.
Termin online reservieren
Hier können Sie sich Ihren Wunschtermin für einen Besuch nachmittags reservieren. Vormittags werden keine Terminreservierungen angeboten. Wundern Sie sich nicht, dass die Außentüren nachmittags geschlossen sind. Wir werden Sie zu Ihrem Termin hereinlassen.
Bitte stellen Sie sich bei einem Besuch in den Nachmittagszeiten auf die aktuellen Witterungsverhältnisse ein, da die Zulassungsstelle über keine wettergeschützten Wartezonen verfügt. Die Eingangstür ist nachmittags geschlossen, wir holen Sie zu Ihrem Termin an der Eingangstür herein.
Vordrucke
Hier finden Sie unsere Vordrucke:
- Vollmacht (kann für alle Anliegen genutzt werden)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Einwilligungerklärung der Erziehungsberechtigten
Bei Fragen senden Sie uns gerne eine Email an: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de. Wir melden uns bei Ihnen.
Herzlich willkommen bei der Zulassungsstelle in Warendorf
Termin online reservieren
Hier können Sie sich Ihren Wunschtermin für einen Besuch nachmittags reservieren. Vormittags werden keine Terminreservierungen angeboten. Wundern Sie sich nicht, dass die Außentüren nachmittags geschlossen sind. Wir werden Sie zu Ihrem Termin hereinlassen.
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise und eine Übersicht der angebotenen Dienstleistungen, sowie unsere Online Angebote finden Sie hier: Zulassungsbehörde Kreis Warendorf
Aufgrund des teilweise hohen Publikumsandrangs ist die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsstelle nur eingeschränkt gegeben. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an uns wenden.
Hinweis zu den Sprechzeiten an Samstagen
Die Sprechzeiten an Samstagen von 08.30 bis 11.00 Uhr sind ein Serviceangebot, dass sich speziell an Privatpersonen richtet, die aus beruflichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die Sprechzeiten von Montags bis Freitags wahrzunehmen. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen wird erneut darauf hingewiesen, dass entsprechend den bisherigen Regelungen die Sprechzeit an Samstagen Privatpersonen vorbehalten ist. Die Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste werden daher gebeten ihre Zulassungsangelegenheiten innerhalb der Sprechzeiten von Montags bis Freitags zu erledigen.
Auch die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist an Samstagen aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Aufgrund des hohen Publikumsandrangs stehen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Warendorf an den Samstagen für telefonische Auskünfte nicht zur Verfügung.
Bitte stellen Sie sich bei einem Besuch in den Nachmittagszeiten auf die aktuellen Witterungsverhältnisse ein, da die Zulassungsstellen über keine wettergeschützten Wartezonen verfügen. Die Eingangstür ist nachmittags geschlossen, wir holen Sie zu Ihrem Termin an der Eingangstür herein.
Vordrucke
Hier finden Sie unsere Vordrucke:
- Vollmacht (kann für alle Anliegen genutzt werden)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Einwilligungerklärung der Erziehungsberechtigten
Bei Fragen senden Sie uns gerne eine Email an: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de. Wir melden uns bei Ihnen.