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Allgemeine Hinweise

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug Online zuzulassen oder abzumelden.

Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie Ihren Online-Antrag erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Bezahlung der Gebühren erfolgt im Rahmen der Online-Beantragung. Aktuell ist eine Zahlung per Kreditkarte oder Paypal möglich.

Beachten Sie bitte, dass die Zulassung oder Abmeldung nur erfolgreich stattgefunden hat, wenn Sie nach der erfolgten Zahlung im Portal nochmals die Zulassung bzw. Abmeldung bestätigt haben.

Sie können nach der Bestätigung eine vorläufige Zulassungsbescheinigung bzw. Abmeldebescheinigung downloaden. Erst wenn dieser Download angeboten wird, war der Online Vorgang erfolgreich. Laden Sie zu Ihrer Sicherheit und als Nachweis der Zulassung bzw. Abmeldung das Dokument auf jeden Fall herunter.

 

Hier gelangen Sie zum Online Portal:              iKfz-Portal

 

weitere Hinweise zur Online-Abmeldung

Die Online-Abmeldung kann nur bei Fahrzeugen durchgeführt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Erst ab diesem Zeitpunkt wurden die für das Online-Verfahren erforderlichen Sicherheitscodes eingeführt.

Um Ihr Fahrzeug online abzumelden, müssen Sie sich nicht registrieren. Die Abmeldung kann von jeder Person, die über die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Kennzeichen verfügt erfolgen.

Den erforderlichen Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie auf der Rückseite des Dokumentes. Sie müssen das Feld durch vorsichtiges freirubbeln des "Rubbelfeldes" bzw. durch abziehen der Sicherheitsfolie freilegen.

Die Sicherheitscodes der Nummernschilder befinden sich mittig unter dem NRW-Wappen des silbernen Siegels des Kreises Warendorf. Sie müssen die obere Schutzfolie des Siegels vorsichtig abziehen und dann den Code vorsichtig freirubbeln.

Anleitung hier:     Anleitung Entwertung Siegel

 

weitere Hinweise zur Online-Zulassung

Für die Online-Zulassung müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis mit eID und PIN-Code in der BUND-ID registrieren. Bei Firmen erfolgt die Authentifizierung über das zentrale Unternehmenskonto oder Ihr ELSTER-Zertifikat.

Nach erfolgter Authentifizierung können Sie im Online-Portal Ihr Fahrzeuge anmelden oder Halter- und Adressänderungen vornehmen.

Sofern das Fahrzeug auf einen neuen Halter umgeschrieben wird oder sich der Name des eingetragenen Halters ändert, muss auch eine neue Zulassungsbesdheinigung Teil 2 ausgestellt werden. Sie können die Änderung dann nur vornehmen, wenn auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 über einen Sicherheitscode verfügt. (Diesen finden Sie auf der Vorderseite mittig links)

Wenn Sie die Zulassung erfolgreich durchgeführt haben, wird Ihnen eine vorläufige Zulassungsbescheinigung zum Download angeboten. Wenn Sie diese Bescheinigung in die Windschutzscheibe legen (oder bei Anhängern und Motorrädern mitführen) dürfen Sie das Fahrzeug mit diesem Dokument innerhalb Deutschlands bis zu 14 Tagen bewegen.

Die Zulassungsstelle erhält die online beantragten Zulassungen in der Regel einen Werktag nach erfolgreicher Beantragung und erstellt die Fahrzeugdokument und bei Bedarf den Plakettenträger mit der Hauptuntersuchungsplakette und dem Siegel des Kreises Warendorf. Diese werden dann per Postzustellungsurkunde an den eingetragenen Halter versandt. Die Zustellung erfolgt bei Abwensenheit des Empfängers in den Briefkasten.

 

Folgende Zulassungsvorgänge sind aktuell nicht möglich:

  • alle Vorgänge, bei denen sich die technischen Daten des Fahrzeugs ändern
  • Zulassung von Fahrzeugen, die nicht über eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 verfügen
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen

Rechtsgrundlagen

   

Amt/Fachbereich

Zulassungsstelle