Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft sowie im Zusammenhang mit Paar- und Familienkonflikten, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Beratung, Unterstützung und Begleitung kann immer dann erforderlich werden,

  • sobald Konflikte und Krisen in der Partnerschaft dauerhaft auftreten, eine Trennung oder Scheidung beabsichtigt wird,
  • sich Eltern fragen, was die Trennung für sie selbst und die betroffenen Kinder bedeutet,
  • Eltern in Trennung oder Scheidung leben und Regelungen zum Sorgerecht sowie zum Besuchsrecht für die betroffenen Kinder vereinbart werden sollen,
  • Vater und Mutter bei der Ausgestaltung des Sorge- und Besuchsrechtes, auch nach der Scheidung, Hilfe wünschen.

Die Beratung zielt darauf ab, betroffene Paare und Familien bei der Bewältigung der aktuellen Konflikte und Krisen zu unterstützen, Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten und die Interessen und schutzwürdigen Belange der Kinder zu berücksichtigen und zu fördern.

Das Angebot zur Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung wird im Einzugsbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf von unterschiedlichen Trägern vorgehalten und angeboten. Ein möglichst breites Beratungsangebot soll den betroffenen Paaren und Familien eine Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Anbietern offen halten. Ein entsprechendes Informationsblatt mit Name und Anschrift der unterschiedlichen Beratungsanbieter kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlage

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz


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