Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft sowie im Zusammenhang mit Paar- und Familienkonflikten, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Beratung, Unterstützung und Begleitung kann immer dann erforderlich werden,

  • sobald Konflikte und Krisen in der Partnerschaft dauerhaft auftreten, eine Trennung oder Scheidung beabsichtigt wird,
  • sich Eltern fragen, was die Trennung für sie selbst und die betroffenen Kinder bedeutet,
  • Eltern in Trennung oder Scheidung leben und Regelungen zum Sorgerecht sowie zum Besuchsrecht für die betroffenen Kinder vereinbart werden sollen,
  • Vater und Mutter bei der Ausgestaltung des Sorge- und Besuchsrechtes, auch nach der Scheidung, Hilfe wünschen.

Die Beratung zielt darauf ab, betroffene Paare und Familien bei der Bewältigung der aktuellen Konflikte und Krisen zu unterstützen, Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten und die Interessen und schutzwürdigen Belange der Kinder zu berücksichtigen und zu fördern.

Das Angebot zur Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung wird im Einzugsbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf von unterschiedlichen Trägern vorgehalten und angeboten. Ein möglichst breites Beratungsangebot soll den betroffenen Paaren und Familien eine Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Anbietern offen halten. Ein entsprechendes Informationsblatt mit Name und Anschrift der unterschiedlichen Beratungsanbieter kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlage

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz


Formulare

Zuständige Stelle

Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53-5101
02581 53-5199
E-Mail senden

Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft sowie im Zusammenhang mit Paar- und Familienkonflikten, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Beratung, Unterstützung und Begleitung kann immer dann erforderlich werden,

  • sobald Konflikte und Krisen in der Partnerschaft dauerhaft auftreten, eine Trennung oder Scheidung beabsichtigt wird,
  • sich Eltern fragen, was die Trennung für sie selbst und die betroffenen Kinder bedeutet,
  • Eltern in Trennung oder Scheidung leben und Regelungen zum Sorgerecht sowie zum Besuchsrecht für die betroffenen Kinder vereinbart werden sollen,
  • Vater und Mutter bei der Ausgestaltung des Sorge- und Besuchsrechtes, auch nach der Scheidung, Hilfe wünschen.

Die Beratung zielt darauf ab, betroffene Paare und Familien bei der Bewältigung der aktuellen Konflikte und Krisen zu unterstützen, Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten und die Interessen und schutzwürdigen Belange der Kinder zu berücksichtigen und zu fördern.

Das Angebot zur Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung wird im Einzugsbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf von unterschiedlichen Trägern vorgehalten und angeboten. Ein möglichst breites Beratungsangebot soll den betroffenen Paaren und Familien eine Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Anbietern offen halten. Ein entsprechendes Informationsblatt mit Name und Anschrift der unterschiedlichen Beratungsanbieter kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlage

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz


Formulare

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/562/show
Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5101
Fax 02581 53-5199