BIS: Suche und Detail

Kindeswohlgefährdung

– Informationen und Vorgehensweise

 

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn bestimmte Umstände die gesunde und positive Entwicklung eines Kindes akut oder dauerhaft beeinträchtigen oder gefährden können. Eine Gefährdung des Kindeswohls kann in Form von Vernachlässigung sowie durch körperliche, seelische oder sexuelle Misshandlung vorliegen.

Wenn Sie Anzeichen für eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen feststellen, wenden Sie sich bitte während der Dienstzeiten Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) unter der Telefonnummer 02581/53-5200.

Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie in akuten Notfällen die Polizei unter der Nummer 110. Diese benachrichtigt die Rufbereitschaft des Jugendamtes.

 

Erhält der Allgemeine Soziale Dienst Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung, wird die Situation umfassend geprüft – in der Regel unter Einbeziehung der Eltern sowie ggf. weiterer Beteiligter wie Kindertageseinrichtungen, Schulen oder behandelnder Fachkräfte.

Erkennt das Jugendamt Unterstützungsbedarf zur Abwendung der Gefährdung, bietet es den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten geeignete Hilfen an. Sollte eine Mitwirkung der Eltern nicht erfolgen oder das Risiko zu hoch eingeschätzt werden, kann das Jugendamt das Familiengericht einschalten.

In besonders dringenden Fällen, in denen das Kindeswohl unmittelbar gefährdet ist und eine gerichtliche Entscheidung nicht abgewartet werden kann, ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen.