Für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte im Kreis Warendorf fällt für die Eltern ein monatlich zu zahlender Elternbeitrag an. Mit der Anmeldung des Kindes im Kindergarten wird eine "Erklärung zum Elterneinkommen" ausgehändigt. Diese dient dem Abgleich der vom Kindergarten mitgeteilten Daten sowie der Ermittlung des Elternbeitrages.

Die "Erklärung zum Elterneinkommen" sollte ausgefüllt und unterschrieben an das Amt für Jugend und Bildung gesandt werden.  Sofern Sie bei der Anmeldung im Kindergarten keine "Erklärung zum Elterneinkommen" erhalten haben, können Sie diese auch vom Amt für Jugend und Bildung erhalten.   

Der monatliche Kindergartenelternbeitrag bemisst sich am Jahresbruttoeinkommen. Die Einkommensstufen sowie die Höhe der Elternbeiträge können Sie dem aktuellen Merkblatt entnehmen.

Ab einem Einkommen von über 42.000€ ist auch für das Geschwisterkind, welches gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht oder gleichzeitig ein Angebot der Kindertagespflege nutzt, ein Beitrag zu entrichten. Bei einem Einkommen von bis zu 42.000€ (EK 01 bis EK 03) wird kein Beitrag für ein Geschwisterkind erhoben.

Von der Zahlung eines Kindergartenelternbeitrages können Sie sich auch befreien lassen. Hierzu ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag sowie nähere Informationen rund um die Befreiung von Elternbeiträgen erhalten Sie auf Anfrage. Ob Sie von der Zahlung des monatlichen Beitrages befreit werden können, hängt von Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.

Der Kostenbeitrag kann auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:

  • Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
  • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
  • Wohngeld/Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz

 

Ansprechpartner

Cathleen Horstmann Warendorf
Frauke Zelleröhr Ennigerloh, Everswinkel, Wadersloh und Ostbevern
Annerose Jung Beelen, Drensteinfurt, Sendenhorst und Sassenberg
Sylvia Hampe Telgte

Elternbeiträge für den Kindergarten

Für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte im Kreis Warendorf fällt für die Eltern ein monatlich zu zahlender Elternbeitrag an. Mit der Anmeldung des Kindes im Kindergarten wird eine "Erklärung zum Elterneinkommen" ausgehändigt. Diese dient dem Abgleich der vom Kindergarten mitgeteilten Daten sowie der Ermittlung des Elternbeitrages.

Die "Erklärung zum Elterneinkommen" sollte ausgefüllt und unterschrieben an das Amt für Jugend und Bildung gesandt werden.  Sofern Sie bei der Anmeldung im Kindergarten keine "Erklärung zum Elterneinkommen" erhalten haben, können Sie diese auch vom Amt für Jugend und Bildung erhalten.   

Der monatliche Kindergartenelternbeitrag bemisst sich am Jahresbruttoeinkommen. Die Einkommensstufen sowie die Höhe der Elternbeiträge können Sie dem aktuellen Merkblatt entnehmen.

Ab einem Einkommen von über 42.000€ ist auch für das Geschwisterkind, welches gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht oder gleichzeitig ein Angebot der Kindertagespflege nutzt, ein Beitrag zu entrichten. Bei einem Einkommen von bis zu 42.000€ (EK 01 bis EK 03) wird kein Beitrag für ein Geschwisterkind erhoben.

Von der Zahlung eines Kindergartenelternbeitrages können Sie sich auch befreien lassen. Hierzu ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag sowie nähere Informationen rund um die Befreiung von Elternbeiträgen erhalten Sie auf Anfrage. Ob Sie von der Zahlung des monatlichen Beitrages befreit werden können, hängt von Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.

Der Kostenbeitrag kann auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:

  • Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
  • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
  • Wohngeld/Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz

 

Ansprechpartner

Cathleen Horstmann Warendorf
Frauke Zelleröhr Ennigerloh, Everswinkel, Wadersloh und Ostbevern
Annerose Jung Beelen, Drensteinfurt, Sendenhorst und Sassenberg
Sylvia Hampe Telgte
Kindergartenelternbeitrag, Erlass https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/583/show
Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5101
Fax 02581 53-5199

Frau

Cathleen

Horstmann

D1.127 (Warendorf - Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5153
cathleen.horstmann@kreis-warendorf.de

Frau

Frauke

Zelleröhr

D1.127 Kreishaus (1. Etage)

02581 53-5155
frauke.zelleroehr@kreis-warendorf.de

Frau

Annerose

Jung

D1.127 (Kreishaus 1. Etage)

02581 53-5152
annerose.jung@kreis-warendorf.de

Frau

Sylvia

Hampe

D0.116 Kreishaus (1. Etage)

02581 53-5154
sylvia.hampe@kreis-warendorf.de