Eine gute weiterführende schulische Ausbildung war früher häufig nur gut situierten Personen möglich. Der Staat hat jedoch erkannt, dass insgesamt für das Funktionieren des gesamten Gemeinwesens eine möglichst hohe schulische Qualifikation aller Bevölkerungsschichten unerlässlich ist. Da schulische Ausbildung teuer ist, unterstützt der Staat heute die Ausbildung der Personen, die allein eine weitere Ausbildung nicht bezahlen können.

Der Kreis Warendorf führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

Dem Grunde nach gefördert werden kann der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

Die Förderung der Studenten erfolgt durch die jeweiligen Studentenwerke.

Informationen zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) erhalten Sie auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de

 

Unterlagen

Antrag auf Ausbildungsförderung

  • Anlage zum Antrag (schulischer und ggf. beruflicher Werdegang) - nur bei Erstanträgen
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG (Bescheinigung der Ausbildungsstätte)
  • Erklärung über Einkommen des Vaters/der Mutter
  • Bei Verheirateten Erklärung über Einkommen des Ehegatten
  • Bescheinigung des Arbeitgebers des Vaters/der Mutter
  • Steuerbescheid der Eltern des vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung
  • Nachweis über sonstige Einkünfte (Arbeitslosengeld/-hilfe, Krankengeld)
  • Aktualisierungsantrag (falls das aktuelle Einkommen wesentlich niedriger ist als das Einkommen des    vorletzten Kalenderjahres)
  • bei auswärtiger Unterbringung Höhe der Miete (Vorlage einer Bescheinigung des Vermieters oder einer    Kopie des Mietvertrages)
  • Vordruck "außergewöhnliche Belastungen", insbesondere bei Menschen mit Behinderung (Kopie des    Behindertenausweises bzw. des Festsetzungsbescheides des Versorgungsamtes beifügen)

Bei einer Förderung, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist, brauchen die Unterlagen zu 3., 5. - 8. und 10. nicht vorgelegt zu werden.

Die Antragsunterlagen erhalten Sie im Kreishaus in Raum B1.58 und B1.59 sowie bei den Sozial- bzw. Bürgerämtern der Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf.

Sie können die Formulare auch unter  www.bafög.de herunterladen.

Online können Sie Ausbildungsförderung auch über die Internetseite www.bafoeg-digital.de beantragen.

Rechtsgrundlagen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Ausbildungsförderung / Schüler BAföG

Eine gute weiterführende schulische Ausbildung war früher häufig nur gut situierten Personen möglich. Der Staat hat jedoch erkannt, dass insgesamt für das Funktionieren des gesamten Gemeinwesens eine möglichst hohe schulische Qualifikation aller Bevölkerungsschichten unerlässlich ist. Da schulische Ausbildung teuer ist, unterstützt der Staat heute die Ausbildung der Personen, die allein eine weitere Ausbildung nicht bezahlen können.

Der Kreis Warendorf führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

Dem Grunde nach gefördert werden kann der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

Die Förderung der Studenten erfolgt durch die jeweiligen Studentenwerke.

Informationen zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) erhalten Sie auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de

 

Antrag auf Ausbildungsförderung

  • Anlage zum Antrag (schulischer und ggf. beruflicher Werdegang) - nur bei Erstanträgen
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG (Bescheinigung der Ausbildungsstätte)
  • Erklärung über Einkommen des Vaters/der Mutter
  • Bei Verheirateten Erklärung über Einkommen des Ehegatten
  • Bescheinigung des Arbeitgebers des Vaters/der Mutter
  • Steuerbescheid der Eltern des vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung
  • Nachweis über sonstige Einkünfte (Arbeitslosengeld/-hilfe, Krankengeld)
  • Aktualisierungsantrag (falls das aktuelle Einkommen wesentlich niedriger ist als das Einkommen des    vorletzten Kalenderjahres)
  • bei auswärtiger Unterbringung Höhe der Miete (Vorlage einer Bescheinigung des Vermieters oder einer    Kopie des Mietvertrages)
  • Vordruck "außergewöhnliche Belastungen", insbesondere bei Menschen mit Behinderung (Kopie des    Behindertenausweises bzw. des Festsetzungsbescheides des Versorgungsamtes beifügen)

Bei einer Förderung, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist, brauchen die Unterlagen zu 3., 5. - 8. und 10. nicht vorgelegt zu werden.

Die Antragsunterlagen erhalten Sie im Kreishaus in Raum B1.58 und B1.59 sowie bei den Sozial- bzw. Bürgerämtern der Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf.

Sie können die Formulare auch unter  www.bafög.de herunterladen.

Online können Sie Ausbildungsförderung auch über die Internetseite www.bafoeg-digital.de beantragen.

BAföG https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/584/show
Sozialamt
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-5001
Fax 02581 53-5099

Frau

Melanie

Krause

B1.27 (Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-5042
melanie.krause@kreis-warendorf.de

Frau

Dacic

B1.58 Kreishaus (1. Etage)

02581 53-5041
klaudija.dacic@kreis-warendorf.de