BIS: Suche und Detail

Was ist die Waren•dorfer Praxis?

Die Waren•dorfer Praxis ist eine feste Vorgehens•weise.
Sie wurde im Kreis Waren•dorf entwickelt.
Sie hilft Eltern nach einer Trennung oder nach einer Scheidung.

Die Waren•dorfer Praxis kommt zum Einsatz, wenn es um diese Themen geht:

  • Sorge•recht
  • Umgangs•recht
  • gute Lösungen für das gemeinsame Kind

 

Ziele der Waren•dorfer Praxis sind:

  • eine Einigung zwischen beiden Eltern•teilen
  • eine schnelle Lösung
  • eine Lösung ohne belastendes Gerichts•verfahren
  • gute Berat•ung für beide Eltern
  • Schutz vom Wohl des Kindes

 

In Fällen von häuslicher Gewalt oder Kindes•wohl•gefährd•ung gilt die Waren•dorfer Praxis nur eingeschränkt.
Für diese Fälle gibt es eigene Regeln.

 

Was bietet die Berat•ung?

Die Berat•ung hilft Eltern:

  • bei Konflikten
  • bei Krisen in der Partner•schaft
  • beim Blick auf die Bedürf•nisse vom Kind
  • beim Finden einer guten Lösung für Sorge•recht und Umgang
  • unparteiisch und kosten•frei

Unparteiisch bedeutet:
Wir sind auf keiner Seite.

 

Wer ist beteiligt?

Beteiligt sind:

  • Familien•gerichte
  • Rechts•anwälte und Rechts•anwältinnen
  • Beratungs•stellen
  • Jugend•hilfe•träger
  • Verfahrens•beistände
  • Jugend•ämter

 

Wie läuft das Verfahren ab?

Vor dem Gerichts•verfahren

Vor dem Gerichts•verfahren informieren:

  • das Amt für Jugend und Bildung
  • oder der Rechts•anwalt

Sie informieren über:

  • Beratungs•angebote
  • Hilfs•angebote

Wenn die Eltern eine Lösung finden:

  • gibt es kein Gerichts•verfahren

Wenn die Eltern keine Lösung finden:

  • kann ein Gerichts•verfahren beginnen

Der Termin beim Gericht findet schnell statt.
Meistens nach 10 Tagen bis höchstens 3 Wochen.

Beteiligte im Termin sind:

  • die Eltern
  • Anwälte
  • das Amt für Jugend und Bildung
  • Fach•kräfte der Jugend•hilfe

Je nach Alter wird auch das Kind angehört.

Das Ziel ist:

  • eine Einigung ohne Gerichts•streit

 

Im Gerichts•verfahren

Im Gerichts•verfahren ist das Ziel ebenfalls:

  • eine Einigung der Eltern

Wenn die Eltern eine Lösung finden:

  • wird ein Vergleich festgehalten

Wenn die Eltern keine Lösung finden:

  • fordert das Gericht eine Berat•ung

Die Berat•ung beginnt spätestens 2 bis 3 Wochen nach dem ersten Termin.

Die Berat•ung dauert:

  • 3 Monate
  • maximal 6 Monate

In strittigen Fällen wird ein Verfahrens•beistand eingesetzt.
Ein Verfahrens•beistand ist eine Person, die die Sicht vom Kind vertritt.

 

Wie endet das Verfahren?

Wenn die Eltern sich einigen:

  • entscheidet das Gericht nur über die Kosten

Wenn die Eltern sich nicht einigen:

  • gibt es weitere Termine
  • oder das Gericht trifft eine eigene Entschei•dung

 

 

Ansprech•person

Ansgar Kappelhoff

Telefon: 02581 53 5210

E Mail: ansgar.kappelhoff@kreis-warendorf.de

Zuständige Stelle

Dokumente