Afrikanische Schweinepest
Vorbereitungen auf die Afrikanische Schweinepest
Im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Warendorf oder in den Nachbarkreisen werden um den Ausbruchsherd Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Schweinen, wenn überhaupt, nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein wird.
Die Verbringung von Schweinen aus einem in einer Restriktionszone gelegenen Betrieb kann erleichtert werden, wenn dieser Betrieb bereits im Vorfeld den „Status ASP– frei“ erlangt hat. Das Land NRW hat mit Erlass vom 06.11.2024 bekanntgegeben, unter welchen Bedingungen und mit welchen Maßnahmen der Status erlangt werden kann. Die Tierseuchenkasse NRW fördert einen Teil dieser Maßnahmen durch Beihilfen.
Für den „Status ASP- frei“ sind in jedem Bestand (VVVO –Nummer) folgende Kriterien zu erfüllen:
- Biosicherheit
Der Betrieb muss die baulichen Anforderungen zum Schutz vor biologischen Gefahren (Biosicherheit) erfüllen und es muss ein Managementplan zum Schutz vor biologischen Gefahren erstellt werden.
Die Biosicherheitsmaßnahmen sind durch das Veterinäramt zu genehmigen.
Zur Vorbereitung der Abnahme der Biosicherheitsmaßnahmen durch das Veterinäramt kann eine Biosicherheitsberatung durch den bestandsbetreuenden Tierarzt oder den Schweinegesundheitsdienst in Anspruch genommen werden. Diese Beratungen werden von der Tierseuchenkasse im Rahmen einer Beihilfe bezuschusst.
- Kontrolle des Betriebes
Regelmäßige amtliche Betriebsbesuche mit klinischer Untersuchung der Tiere mindestens zweimal jährlich und mindestens im Abstand von vier Monaten. Diese Betriebsbesuche werden nach der Beauftragung durch das Veterinäramt auch vom bestandsbetreuenden Tierarzt durchgeführt.
- Regelmäßige Beprobung
Ständige, virologische Untersuchung von Blutproben mindestens der ersten beiden, verendeten Hausschweine (ausgenommen Saugferkel) in jeder Woche in jeder epidemiologischen Einheit mittels Erreger-Identifizierungstests. Die hierfür erforderlichen Proben können - nach einer Einweisung - auch vom Landwirt entnommen werden. Bei einer Teilnahme am Statusprogram „ASP-frei“ wird die Untersuchung dieser Proben von der Tierseuchenkasse NRW bezahlt
Vorteile: Betriebe mit dem Status „ASP - frei“ können im Fall der Festlegung von Sperrzonen gem. der Verordnung 2023/594 mit Erleichterungen bei der Verbringung von Tieren zur Mast oder zur Schlachtung rechnen. Diese Erleichterungen gelten unmittelbar nach der Festlegung der Restriktionsgebiete.
Alternativ zur vorsorglichen Erlangung des Status „ASP frei“ ist es möglich, den Status erst nach der Festlegung der Restriktionszonen zu erlangen. Die Bedingungen hierfür sind die gleichen. Allerdings werden die erforderlichen Blutprobenuntersuchungen nicht von der Tierseuchenkasse übernommen. Weiterhin ist nicht gewährleistet, dass im Falle eines Seuchenausbruches im Wildschweinebestand Personal für die Genehmigung/Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen der Betriebe zur Verfügung steht.
Aus diesem Grund wird dringend angeraten, ins besondere die Biosicherheitsmaßnahmen bereits im Vorfeld durch das Veterinäramt genehmigen zu lassen. Die Beihilfe der Tierseuchenkasse für die Biosicherheitsberatung kann auch in diesen Fällen in Anspruch genommen werden.
Für die Dokumentation der Biosicherheitsmaßnahmen können die nebenstehenden Dokumenten und Formulare genutzt werden.
Aktuelle Informationen zur afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Aktuelle Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie hier.
Ansprechpartner
Dokumente
- Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren mit Vorschlägen
- Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren, Muster Besucherbuch
- Plan zum Schutz vor biologischen Maßnahmen, Muster Unterweisung Personal
- ASP Biosicherheits- Checkliste Vet.-Amt
- Tool zur Erstellung einer Betriebsskizze
- Leitlinien zur Auslauf und Freilandhaltung von Hausschweinen unter ASP Bedingungen