Afrikanische Schweinepest
Spezielle Informationen für Jäger finden Sie hier.
Im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Warendorf oder in den Nachbarkreisen werden um den Ausbruchsherd Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Schweinen, wenn überhaupt, nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein wird.
Die Verbringung von Schweinen aus einem in einer Restriktionszone gelegenen Betrieb kann erleichtert werden, wenn dieser Betrieb bereits im Vorfeld den „Status ASP– frei“ erlangt hat. Das Land NRW hat mit Erlass vom 06.11.2024 bekanntgegeben, unter welchen Bedingungen und mit welchen Maßnahmen der Status erlangt werden kann. Die Tierseuchenkasse NRW fördert einen Teil dieser Maßnahmen durch Beihilfen.
Auf dem Hintergrund der Tatsache, dass die ASP jetzt auch in NRW angekommen ist, wird darauf hingewiesen und mit Nachdruck empfohlen, unabhängig vom „Status ASP – frei“ sich jetzt schon um die betriebliche Biosicherheit zu kümmern.
Es können und sollten die von der TSK bezuschussten Beratungen durch HTA oder den Schweinegesundheitsdienst in Anspruch genommen werden und danach der Managementplan zum Schutz vor biologischen Gefahren erstellt werden. Dieser Managementplan sollte dann dem Veterinäramt zur Genehmigung vorgelegt werden.
Dies kann losgelöst von der Erlangung des Status und ebenfalls schon jetzt, also vor Ausbruch der Seuche im Kreis geschehen und könnte im Falle eines Seuchenausbruchs so etwas wie ein „Nadelöhr“ darstellen. Die oben beschriebenen Maßnahmen müssen im Falle des Seuchenausbruchs von jedem Betrieb in der Restriktionszone durchgeführt werden, damit weiterhin Schweine verbracht werden dürfen. Also jeder Transport von Schweinen ist (u.a.) abhängig davon, ob die Biosicherheitsmaßnahmen durch das Veterinäramt genehmigt wurden. Wenn also alle Betriebe innerhalb der Restriktionszonen gleichzeitig eine Genehmigung (inkl. Besuch durch amtlichen Tierarzt) benötigen, ist davon auszugehen, dass es zu nicht unwesentlichen Verzögerungen kommt.
Für den „Status ASP- frei“ sind in jedem Bestand (VVVO –Nummer) folgende Kriterien zu erfüllen:
- Biosicherheit
Der Betrieb muss die baulichen Anforderungen zum Schutz vor biologischen Gefahren (Biosicherheit) erfüllen und es muss ein Managementplan zum Schutz vor biologischen Gefahren erstellt werden.
Die Biosicherheitsmaßnahmen sind durch das Veterinäramt zu genehmigen.
Zur Vorbereitung der Abnahme der Biosicherheitsmaßnahmen durch das Veterinäramt kann eine Biosicherheitsberatung durch den bestandsbetreuenden Tierarzt oder den Schweinegesundheitsdienst in Anspruch genommen werden. Diese Beratungen werden von der Tierseuchenkasse im Rahmen einer Beihilfe bezuschusst.
- Kontrolle des Betriebes
Regelmäßige amtliche Betriebsbesuche mit klinischer Untersuchung der Tiere mindestens zweimal jährlich und mindestens im Abstand von vier Monaten. Diese Betriebsbesuche werden nach der Beauftragung durch das Veterinäramt auch vom bestandsbetreuenden Tierarzt durchgeführt.
- Regelmäßige Beprobung
Ständige, virologische Untersuchung von Blutproben mindestens der ersten beiden, verendeten Hausschweine (ausgenommen Saugferkel) in jeder Woche in jeder epidemiologischen Einheit mittels Erreger-Identifizierungstests. Die hierfür erforderlichen Proben können - nach einer Einweisung - auch vom Landwirt entnommen werden. Bei einer Teilnahme am Statusprogram „ASP-frei“ wird die Untersuchung dieser Proben von der Tierseuchenkasse NRW bezahlt
Vorteile: Betriebe mit dem Status „ASP - frei“ können im Fall der Festlegung von Sperrzonen gem. der Verordnung 2023/594 mit Erleichterungen bei der Verbringung von Tieren zur Mast oder zur Schlachtung rechnen. Diese Erleichterungen gelten unmittelbar nach der Festlegung der Restriktionsgebiete.
Alternativ zur vorsorglichen Erlangung des Status „ASP frei“ ist es möglich, den Status erst nach der Festlegung der Restriktionszonen zu erlangen. Die Bedingungen hierfür sind die gleichen. Allerdings werden die erforderlichen Blutprobenuntersuchungen nicht von der Tierseuchenkasse übernommen. Weiterhin ist nicht gewährleistet, dass im Falle eines Seuchenausbruches im Wildschweinebestand Personal für die Genehmigung/Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen der Betriebe zur Verfügung steht.
Aus diesem Grund wird dringend angeraten, ins besondere die Biosicherheitsmaßnahmen bereits im Vorfeld durch das Veterinäramt genehmigen zu lassen. Die Beihilfe der Tierseuchenkasse für die Biosicherheitsberatung kann auch in diesen Fällen in Anspruch genommen werden.
Für die Dokumentation der Biosicherheitsmaßnahmen können die nebenstehenden Dokumenten und Formulare genutzt werden.
Aktuelle Informationen zur afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Aktuelle Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie hier.
Wichtige Dokumente im Rahmen der Biosicherheit finden sie hier.
Häufige Fragen (FAQ) zur Afrikanischen Schweinepest
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Haus- und Wildschweine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung. Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken; die ASP ist für sie keine Gefahr.
Ist die ASP für den Menschen gefährlich?
Nein, Menschen können sich mit dem Virus nicht infizieren. Selbst der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt kein gesundheitliches Risiko.
Kann Schweinefleisch weiterhin unbesorgt verzehrt werden?
Ja! Auch beim Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch besteht keine Gefahr, denn das Virus wird nicht auf den Menschen übertragen. Die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verhindern außerdem, dass Schweinefleisch von infizierten Tieren in den Verkehr gebracht wird.
Wie gefährlich ist ASP für Hausschweine?
Die ASP ist für Hausschweine ansteckend und verläuft fast immer tödlich. Infizierte Hausschweinebestände müssen getötet werden.
Welche Krankheitserscheinungen treten bei infizierten Tieren auf?
Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme sowie Durchfall und Blutungsneigung in Form von Haut- und Nasenblutungen. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft (z.B. Liegenbleiben in der Suhle) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. Sauen können verferkeln (Fehlgeburten). Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter von Schweinen gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb von einer Woche.
Woher kommt das Virus?
Erstmals wurde die Afrikanische Schweinepest im Jahr 1921 in Kenia beschrieben. Sie ist in Afrika, besonders südlich der Sahara, bei Warzenschweinen weit verbreitet. Diese Tiere erkranken selbst nicht und stellen das natürliche Erregerreservoir dar.
Im Juni 2007 traten erste Fälle der ASP in Georgien auf, später in den Nachbarländern Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation. Ab 2012 waren die Länder Ukraine, Weißrussland und ab 2014 die EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland sowie Estland betroffen. 2017 gab es erste Fälle der ASP in Tschechien bei Wildschweinen, in Rumänien bei Wild- und Hausschweinen, 2018 in Bulgarien (bei Haus- und Wildschweinen) und Belgien (bei Wildschweinen), 2019 auch in Westpolen.
Neben Tschechien ist es auch Belgien gelungen, die Seuche zu tilgen. Ende Dezember 2020 erlangte Belgien seinen Freiheitsstatus von der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder. Tschechien hat den Freiheitsstatus im Dezember 2022 aufgrund erneuter Nachweise des Virus bei Wildschweinen wieder verloren.
Wie breitet sich das Virus aus?
Am 10. September 2020 wurde der erste Nachweis des ASP-Virus bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in Brandenburg vom Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Am 31. Oktober 2020 wurde das Virus erstmals bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen. Das Wildschwein war im Rahmen der Jagdausübung auf der östlichen Seite des Wildschutzzauns an der deutsch-polnischen Grenze erlegt worden. Im November 2021 erfolgte der erste Nachweis in Mecklenburg-Vorpommern. Um ein Eindringen von möglicherweise infizierten Wildschweinen aus Polen nach Deutschland zu verhindern, wird in diesem Bereich ein fester Zaun aufgestellt.
Die Ausbreitung in Europa und Deutschland kann durch die wöchentlich erstellten Übersichtskarten des Friedrich-Loeffler-Instituts verfolgt werden. Aktuelle Informationen über die Tierseuchenlage in Deutschland können auch über das Tierseuchen-Informationssystem (TSIS) im Internet abgerufen werden. Dort können beispielsweise die aktuellen Fallzahlen nach Bundesland, Landkreis und Datum der Feststellung sortiert sowie auf Karten dargestellt werden.
Über Ausbrüche im Bereich der EU informieren BMEL und das Friedrich-Loeffler-Institut fortlaufend und aktuell.
Wie erfolgt die Übertragung des Virus?
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest kann direkt von Tier zu Tier (beispielsweise im Stall, bei Transporten, in Viehsammelstellen, auf Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen bzw. umgekehrt) übertragen werden sowie indirekt über kontaminiertes Material (landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Speiseabfälle, Kleidung, Jagdutensilien).
Der schnellste Übertragungsweg ist der Kontakt mit Blut oder bluthaltiger Flüssigkeit, da diese eine hohe Konzentration des Virus enthalten. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion schon aus. Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Auch Körpergewebe infizierter Tiere kann infektiös sein und die Ansteckung somit auch über die Kadaver von infizierten Tieren erfolgen.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist zudem sehr widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen und kann im Fleisch infizierter Schweine sowie daraus gewonnener Erzeugnisse und Zubereitungen lange (z.B. in Parma-Schinken über ein Jahr, in tiefgefrorenen Schlachtkörpern viele Jahre) infektiös bleiben.
Dadurch ist auf diesem Weg eine Ausbreitung sowohl über große Zeiträume als auch Distanzen möglich und wurde bereits bei früheren Seuchengeschehen immer wieder beobachtet.
Aber auch über Transportfahrzeuge und Personen, die aus betroffenen Regionen zurückkehren und hier mit Schweinen in Kontakt kommen, könnte das Virus weiterverbreitet werden.
Vorsichtsmaßnahmen:
Schweinehaltende Hundebesitzer und Jäger sollten Hunde, Gegenstände und Fahrzeuge, die bei der Jagd verwendet wurden gründlich zu reinigen und desinfizieren.
Funde von toten Wildschweinen sollten dem Veterinäramt umgehend gemeldet werden.
Ein direkter Kontakt mit dem verendeten Wildschwein oder Kadaverteilen ist unbedingt zu vermeiden.
Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 60° C gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (z.B. Hände, Schuhe, Werkzeuge etc.). Verendete Wildschweine, deren Teile, sowie Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können dürfen unter keinen Umständen in schweinehaltende Betriebe verbracht werden.
Wirksame Desinfektionsmittel sind in der DVG-Liste einsehbar.
Landwirtschaft
Welche Präventionsmaßnahmen gelten, um die Einschleppung der ASP zu verhindern?
Der einzige Schutz für Hausschweinebestände ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheit in den Betrieben. Vorrangiges Ziel ist es, den Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu verhindern! Der Landwirt muss seinen Bestand so abschotten, dass jedweder Kontakt mit Wildschweinen unmöglich gemacht wird.
Die Verfütterung von Speiseabfällen ist verboten! Rechtliche Grundlage ist die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV). Diese enthält die auch in seuchenfreien Zeiten einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Betriebe, die Schweine zu Mast- oder Zuchtzwecken halten. Zum Schutz der Schweinebestände sind auch Hobby- oder Kleinsthalter aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung umzusetzen. Denn zum einen handelt es sich um eine in der Regel tödlich verlaufende Krankheit und zum anderen sind auch Hobbyschweine von den Maßnahmen gemäß der entsprechenden EU-Verordnungen (im schlimmsten Fall Tötung der Tiere) betroffen. Zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zählen:
Stall abschließen! Verhindern, dass Wildschweine Kontakt zu Hausschweinen haben.
Einstreu und Futter wildschweinsicher lagern.
Keine Küchen- und Speiseabfällen mit tierischen Anteilen verfüttern.
Kein Grünfutter verfüttern, es könnte durch Wildschweine kontaminiert sein.
Der Stall sollte nur durch den Halter und eine mit der Pflege beauftragten Person und unvermeidlichen Personen (z.B. Tierarzt) betreten werden.
Schuhe und kompletter Kleidungswechsel beim Betreten und Verlassen des Stalls.
Nager und Schädlinge bekämpfen.
Regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Stalls sowie der Gerätschaften und Fahrzeuge.
Bei Symptomen wie Fressunlust, hohem Fieber oder plötzlichen Todesfällen im Schweinebestand direkt die Tierärztin oder Tierarzt anrufen.
Tote Tiere immer über die Tierkörperbeseitigung entsorgen und bis zur Abholung den Kadaver und austretende Flüssigkeiten unzugänglich lagern.
Zur Überprüfung des eigenen Bestands können die Broschüre des BMEL »Schutz vor Tierseuchen - was Landwirte tun können« mit Hinweisen zur Umsetzung der Maßnahmen der SchHaltHygV sowie die Risikoampel der Universität Vechta herangezogen werden.
Die Gewinnung von Futter und Einstreu von landwirtschaftlich genutzten Flächen für nicht-schweinehaltende Betriebe ist gestattet. Sollen Ernteerzeugnisse von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die in der infizierten Zone liegen auf schweinehaltenden Betrieben genutzt werden, gelten Beschränkungen:
Die Erzeugnisse sind mindestens sechs Monate vor Festlegung der infizierten Zone gewonnen worden
Transport von Schweinen
Der Transport von Schweinen innerhalb und aus der infizierten Zone hinaus (auch zur Schlachtung!) ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können beim Veterinäramt beantragt werden.
Bürgerinnen und Bürger
Sollten Sie ein totes oder offensichtlich krankes Tier sehen, so melden Sie dies bitte umgehend dem zuständigen Veterinäramt unter amt39@kreis-warendorf.de.
Ein Kontakt mit dem (verendeten) Wildschwein oder Kadaverteilen ist unbedingt zu vermeiden.
Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Wildschwein oder Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 60° C gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (z.B. Hände, Schuhe, Hundeleine etc.). Verendete Wildschweine, deren Teile, sowie Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können dürfen unter keinen Umständen in schweinehaltende Betriebe verbracht werden.
Wirksame Desinfektionsmittel sind in der DVG-Liste einsehbar.
Welchen Beitrag können alle leisten, um die Ausbreitung der ASP einzudämmen?
Aktiv gegen die Verbreitung von ASP können nicht nur Tierhaltende sowie Jägerinnen und Jäger handeln, sondern auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann wirksame Maßnahmen treffen. Infiziertes Fleisch oder Wurst ist für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste, z. B. an Autobahnen, Landstraßen, aber auch Wanderwegen, werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste ausschließlich in verschlossene Müllbehälter oder nehmen Sie sie zur Entsorgung wieder mit nach Hause!
Wo melde ich mich, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?
Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt amt39@kreis-warendorf.de
Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.
Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.
An Wen Wenden
Dr. Hubert Hemmis