BIS: Suche und Detail

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, dass fabrikneu ist und bisher weder in Deutschland noch im Ausland zugelassen war.

Wenn es sich um ein finanziertes Fahrzeug handelt, muss uns die Zulassungsbescheinigung Teil II und die EG-Typgenehmigung von dem Autohaus bzw. der Finanzierungsgesellschaft zugeschickt werden. Die Zulassung kann erst erfolgen, wenn uns die Dokumente im Original vorliegen. Schreiben Sie uns gerne eine Email an: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de, bevor Sie zu uns kommen, um zu erfahren, ob die Zulassungsbescheinigung bereits eingetroffen ist.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Personen, beachten Sie bitte den Hinweis unserer Dienstleistungen unter der Rubrik – Zulassung auf minderjährige Personen mit entsprechender Fahrerlaubnis – oder – Zulassung auf minderjährige Personen mit Schwerbehinderung -. 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und EG-Typgenehmigung (COC-Papier)
  • es dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat (Download siehe unten)

Amt/Fachbereich

Zulassungsstelle

Kosten

30,60 €

Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.