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Sie sind in den Kreis Warendorf gezogen und möchten Ihr Fahrzeug, bei dem Sie aktuell bereits als Halter in den Papieren eingetragen sind, im Kreis Warendorf registrieren.

Die Umschreibung Ihres Fahrzeugs in den Kreis Warendorf kann nur in der Zulassungsstelle in Beckum oder Warendorf erfolgen. Eine Umschreibung in den Bürgerbüros ist nicht möglich. 

Bevor Sie das Fahrzeug im Kreis Warendorf registrieren, müssen Sie Ihren Wohnsitzwechsel in dem für Sie zuständigen Bürgerbüro beantragt haben.

Sie können das bestehende Kennzeichen weiterhin nutzen, sofern Sie das wünschen. Auch die Änderung auf ein "WAF" oder "BE" Kennzeichen ist natürlich möglích.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Personen, beachten Sie bitte den Hinweis unserer Dienstleistungen unter der Rubrik – Zulassung auf minderjährige Personen mit entsprechender Fahrerlaubnis – oder – Zulassung auf minderjährige Personen mit Schwerbehinderung -.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei ausländischen Antragstellern (nicht bei EU-Bürgern) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (nur sofern das Kennzeichen geändert werden soll)
  • die amtlichen Kennzeichen (nur sofern das Kennzeichen geändert werden soll)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • es dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein

 

Zuständige Stelle

Zulassungsstelle

Kosten

27,40 €