Sie möchten ein Fahrzeug anmelden, welches bereits ein "WAF" oder "BE" - Kennzeichen hatte.

 

Bei Zulassung auf eine minderjährige Personen, beachten Sie bitte den Hinweis unserer Dienstleistungen unter der Rubrik – Zulassung auf minderjährige Personen mit entsprechender Fahrerlaubnis – oder – Zulassung auf minderjährige Personen mit Schwerbehinderung -.

 

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • die Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)
  • Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat (Download siehe unten)

 

 

Kosten

27,40 €