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Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug, dass bereits auf Ihren Namen zugelassen war, erneut auf sich anmelden (Wiederzulassung auf den gleichen Halter).

Wenn sich bei der Wiederzulassung das Kennzeichen nicht ändert (auch nicht bei z. B. eingetragener Saison oder H-Kennzeichen) benötigen wir für die Wiederzulassung nicht die Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Wenn Sie allerdings noch über den alten Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verfügen, müssen Sie bitte beide Dokumente mitbringen, da diese durch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ausgetauscht werden müssen.

Wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet ist, beachten Sie bitte die Regelungen zu unserer Dienstleistung "Zulassung eines seit mehr als 7 Jahren zugelassnen Fahrzeugs".

Bei Zulassung auf eine minderjährige Personen, beachten Sie bitte den Hinweis unserer Dienstleistungen unter der Rubrik – Zulassung auf minderjährige Personen mit entsprechender Fahrerlaubnis – oder – Zulassung auf minderjährige Personen mit Schwerbehinderung -. 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • die Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)
  • Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
  • SEPA-Mandat

Amt/Fachbereich

Zulassungsstelle

Kosten

30,30 €

Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.