Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den gleichen eingetragenen Halter
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug erneut auf sich anmelden (Wiederzulassung auf den gleichen Halter).
Bei Zulassung auf eine minderjährige Personen, beachten Sie bitte den Hinweis unserer Dienstleistungen unter der Rubrik – Zulassung auf minderjährige Personen mit entsprechender Fahrerlaubnis – oder – Zulassung auf minderjährige Personen mit Schwerbehinderung -.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- die Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)
- Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
- seit dem 02.01.2006 dürfen keine Kfz.-Steuerrückstände vorhanden sein
- SEPA-Mandat
Kosten
30,30 €
Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.