Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung ist es, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Das Land fördert die Neuschaffung von Wohnraum durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungsnachlässen an Investoren, die als Gegenleistung für die Zeitdauer der Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen zugunsten von Haushalten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) einräumen.

Die Basis einer möglichen Förderung bildet die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen nach der Wohnflächenverordnung. Für die unterschiedlichen Mietniveaus sind bestimmte Grunddarlehen festgelegt, die pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche gewährt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, verschiedene Zusatzdarlehen in Anspruch zu nehmen.

Mit einer möglichen Förderung wird gleichzeitig eine Bewilligungsmiete festgelegt, die von den späteren Mietern/-innen verlangt werden darf.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr einen Betrag i. H. v. 2,7 Mrd. Euro für die öffentliche Wohnungsbauförderung zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch das Ministerium auf die einzelnen Bewilligungsbehörden verteilt. Seitens des Ministeriums wurde der Förderzeitraum bis zum 30.11.2024 begrenzt. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Fördermitteln, die die bereits in beträchtlichem Umfang zur Verfügung gestellten Landesmittel übersteigt, kann nicht sichergestellt werden, dass eingereichte Anträge bis zum Bewilligungsschlusstermin am 30.11.2024 abschließend geprüft und beschieden werden können.

Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Mitteilung kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von öffentlichen Wohnbaufördermitteln herleiten lässt.

Bei Interesse, geförderten Mietwohnraum zu schaffen, entnehmen Sie bitte weitere Informationen den nachfolgenden Übersichten:

Förderung von Mietwohnraum

Merkblatt Antrag auf Förderung von Mietwohnraum

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zu der Förderrichtlinie, den Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren unter folgenden Links:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.

NRW.BANK (Mietwohnraumförderung - Neuschaffung)

NRW.BANK (Mietwohnraumförderung - standortbedingte Mehrkosten)

Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird. Insbesondere sollten Sie vorab den Bedarf mit der Bewilligungsbehörde bzw. mit der Kommune abstimmen.

Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Merkblatt

Den Antragsvordruck finden Sie auf der Seite der NRW.BANK:
Mietwohnraumförderung - Neuschaffung - NRW.BANK (nrwbank.de)

Rechtsgrundlagen

Kosten

Für die Erteilung einer Förderzusage fallen Verwaltungsgebühren i.H.v. 0,4% der bewilligten Fördersumme an.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Rücknahme oder Ablehnung des Förderantrags Gebühren anfallen können.