Der Bedarf an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Wohnberechtigte ist in ganz NRW hoch. Auch im Kreis Warendorf wird ein zunehmender Bedarf verzeichnet.

Die Basis einer möglichen Förderung bildet die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung. Für die unterschiedlichen Mietniveaus sind bestimmte Grunddarlehen festgelegt, die pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche gewährt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, verschiedene Zusatzdarlehen in Anspruch zu nehmen.

Mit einer möglichen Förderung wird gleichzeitig eine Bewilligungsmiete festgelegt, die von den späteren Mietern/-innen verlangt werden darf.

Bei Interesse, geförderten Mietwohnraum zu schaffen, entnehmen Sie bitte weitere Informationen den nachfolgenden Übersichten sowie dem Flyer des MHKBD NRW und der NRW.BANK:

Förderung von Mietwohnraum

Merkblatt Antrag auf Förderung von Mietwohnraum

Flyer Mietwohnraumförderung Neuschaffung

Auf der Internetseite der NRW.BANK  werden die Förderbausteine ebenfalls erläutert. Hier finden Sie auch die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind. Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung, Frau Holtmann und Frau Gette, helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

Mietwohnraumförderung

Der Bedarf an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Wohnberechtigte ist in ganz NRW hoch. Auch im Kreis Warendorf wird ein zunehmender Bedarf verzeichnet.

Die Basis einer möglichen Förderung bildet die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung. Für die unterschiedlichen Mietniveaus sind bestimmte Grunddarlehen festgelegt, die pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche gewährt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, verschiedene Zusatzdarlehen in Anspruch zu nehmen.

Mit einer möglichen Förderung wird gleichzeitig eine Bewilligungsmiete festgelegt, die von den späteren Mietern/-innen verlangt werden darf.

Bei Interesse, geförderten Mietwohnraum zu schaffen, entnehmen Sie bitte weitere Informationen den nachfolgenden Übersichten sowie dem Flyer des MHKBD NRW und der NRW.BANK:

Förderung von Mietwohnraum

Merkblatt Antrag auf Förderung von Mietwohnraum

Flyer Mietwohnraumförderung Neuschaffung

Auf der Internetseite der NRW.BANK  werden die Förderbausteine ebenfalls erläutert. Hier finden Sie auch die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind. Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung, Frau Holtmann und Frau Gette, helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/85370/show
Wohnungsbauförderung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

Frau

Verena

Holtmann

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2044
verena.holtmann@kreis-warendorf.de

Frau

Tatjana

Gette

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2043
tatjana.gette@kreis-warendorf.de