Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung ist es bezahlbaren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Das Land fördert die Neuschaffung von Wohnraum durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungsnachlässen an Investoren, die als Gegenleistung für die Zeitdauer der Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) einräumen.

 

Die Basis einer möglichen Förderung bildet die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen nach der Wohnflächenverordnung. Für die unterschiedlichen Mietniveaus sind bestimmte Grunddarlehen festgelegt, die pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche gewährt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, verschiedene Zusatzdarlehen in Anspruch zu nehmen.

Mit einer möglichen Förderung wird gleichzeitig eine Bewilligungsmiete festgelegt, die von den späteren Mietern/-innen verlangt werden darf.

Bei Interesse, geförderten Mietwohnraum zu schaffen, entnehmen Sie bitte weitere Informationen den nachfolgenden Übersichten:

Förderung von Mietwohnraum

Merkblatt Antrag auf Förderung von Mietwohnraum

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zu der Förderrichtlinie, den Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren unter folgenden Links:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.

NRW.BANK (Mietwohnraumförderung - Neuschaffung)

NRW.BANK (Mietwohnraumförderung - standortbedingte Mehrkosten)

Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Merkblatt

Den Antragsvordruck finden Sie auf der Seite der NRW.BANK:
Mietwohnraumförderung - Neuschaffung - NRW.BANK (nrwbank.de)

Rechtsgrundlagen

Kosten

Für die Erteilung einer Förderzusage fallen Verwaltungsgebühren i.H.v. 0,4% der bewilligten Fördersumme an.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Rücknahme oder Ablehnung des Förderantrags Gebühren anfallen können.

Mietwohnraumförderung - Neuschaffung

Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung ist es bezahlbaren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Das Land fördert die Neuschaffung von Wohnraum durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungsnachlässen an Investoren, die als Gegenleistung für die Zeitdauer der Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) einräumen.

 

Die Basis einer möglichen Förderung bildet die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen nach der Wohnflächenverordnung. Für die unterschiedlichen Mietniveaus sind bestimmte Grunddarlehen festgelegt, die pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche gewährt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, verschiedene Zusatzdarlehen in Anspruch zu nehmen.

Mit einer möglichen Förderung wird gleichzeitig eine Bewilligungsmiete festgelegt, die von den späteren Mietern/-innen verlangt werden darf.

Bei Interesse, geförderten Mietwohnraum zu schaffen, entnehmen Sie bitte weitere Informationen den nachfolgenden Übersichten:

Förderung von Mietwohnraum

Merkblatt Antrag auf Förderung von Mietwohnraum

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zu der Förderrichtlinie, den Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren unter folgenden Links:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.

NRW.BANK (Mietwohnraumförderung - Neuschaffung)

NRW.BANK (Mietwohnraumförderung - standortbedingte Mehrkosten)

Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Merkblatt

Den Antragsvordruck finden Sie auf der Seite der NRW.BANK:
Mietwohnraumförderung - Neuschaffung - NRW.BANK (nrwbank.de)

Für die Erteilung einer Förderzusage fallen Verwaltungsgebühren i.H.v. 0,4% der bewilligten Fördersumme an.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Rücknahme oder Ablehnung des Förderantrags Gebühren anfallen können.

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/85370/show
Wohnungsbauförderung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

Frau

Verena

Holtmann

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2044
verena.holtmann@kreis-warendorf.de

Frau

Tatjana

Gette

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2043
tatjana.gette@kreis-warendorf.de