Mietwohnraumförderung - Modernisierungsförderung
Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung ist es, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Das Land fördert die Modernisierung von Wohnraum durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungsnachlässen an Investoren, die als Gegenleistung für die Zeitdauer der Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen zugunsten von Haushalten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) einräumen.
Die Basis einer möglichen Förderung bilden die förderfähigen Bau- und Baunebenkosten der Modernisierungsmaßnahme an den zu fördernden Wohnungen. Es können z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Reduzierung von Barrieren oder auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden. Auch für die Änderung und Erweiterung von Wohnraum, beispielsweise für einen Dachgeschossausbau in bestehenden Wohngebäuden, kann eine Modernisierungsförderung beantragt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr einen Betrag i. H. v. 2,7 Mrd. Euro für die öffentliche Wohnungsbauförderung zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch das Ministerium auf die einzelnen Bewilligungsbehörden verteilt. Seitens des Ministeriums wurde der Förderzeitraum bis zum 30.11.2024 begrenzt. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Fördermitteln, die die bereits in beträchtlichem Umfang zur Verfügung gestellten Landesmittel übersteigt, kann nicht sichergestellt werden, dass eingereichte Anträge bis zum Bewilligungsschlusstermin am 30.11.2024 abschließend geprüft und beschieden werden können.
Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Mitteilung kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von öffentlichen Wohnbaufördermitteln herleiten lässt.
Bei Interesse, Mietwohnraum mithilfe einer öffentlichen Förderung zu modernisieren, entnehmen Sie bitte weitere Informationen den nachfolgenden Übersicht:
Modernisierung von Mietwohnraum
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zu der Förderrichtlinie, den Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren unter folgenden Links:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
NRW.BANK (Mietwohnraumförderung - Modernisierung)
Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.
Unterlagen
Den Antragsvordruck finden Sie auf der Seite der NRW.BANK:
Mietwohnraumförderung - Modernisierung - NRW.BANK (nrwbank.de)
Rechtsgrundlagen
Kosten
Für die Erteilung einer Förderzusage fallen Verwaltungsgebühren i.H.v. 0,4% der bewilligten Fördersumme an.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Rücknahme oder Ablehnung des Förderantrags Gebühren anfallen können.