Zur Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen bestehen attraktive Angebote nach der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum im Land Nordrhein-Westfalen (RL Mod). Es können z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Reduzierung von Barrieren oder auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden. Auch für die Änderung und Erweiterung von Wohnraum, beispielsweise für einen Dachgeschossausbau in bestehenden Wohngebäuden, kann eine Modernisierungsförderung beantragt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht sowie dem Flyer des MHKBD NRW und der NRW.BANK:

Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen (RL Mod)

Flyer Mietwohnraumförderung Modernisierung

Auf der Internetseite der NRW.BANK werden die Fördermöglichkeiten ebenfalls erläutert. Hier finden Sie auch die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind. Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung, Frau Holtmann und Frau Gette, helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

Mietwohnraumförderung - Modernisierungsförderung

Zur Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen bestehen attraktive Angebote nach der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum im Land Nordrhein-Westfalen (RL Mod). Es können z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Reduzierung von Barrieren oder auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden. Auch für die Änderung und Erweiterung von Wohnraum, beispielsweise für einen Dachgeschossausbau in bestehenden Wohngebäuden, kann eine Modernisierungsförderung beantragt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht sowie dem Flyer des MHKBD NRW und der NRW.BANK:

Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen (RL Mod)

Flyer Mietwohnraumförderung Modernisierung

Auf der Internetseite der NRW.BANK werden die Fördermöglichkeiten ebenfalls erläutert. Hier finden Sie auch die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind. Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung, Frau Holtmann und Frau Gette, helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/85371/show
Wohnungsbauförderung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

Frau

Verena

Holtmann

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2044
verena.holtmann@kreis-warendorf.de

Frau

Tatjana

Gette

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2043
tatjana.gette@kreis-warendorf.de