Mit der Richtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 (RL MoWo NRW 2023) soll die Neuschaffung oder Herrichtung von Wohnraum für diese Zielgruppe oder für andere aufzunehmenden Personen in den Kommunen in NRW gefördert werden.

Für die Neuschaffung durch Neubau, Nutzungsänderung und Erweiterung zeichnet sich die Förderung durch zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungsnachlässen aus. Auf der Internetseite der NRW.BANK werden die Förderbausteine erläutert. Hier finden Sie auch die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind.

Die Herrichtung von vermietungsfähigem und somit kurzfristig nutzbarem Wohnraum kann in Form von Festbetragszuschüssen gefördert werden. Die entsprechenden Erläuterungen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der NRW.BANK.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Erwerbs von Zweckbindungen für die Inanspruchnahme von Festbetragszuschüssen. Die entsprechenden Erläuterungen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der NRW.BANK.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

Förderung nach RL MoWo NRW 2023

Bei Interesse oder Fragen helfen Ihnen die Ansprechpersonen für den Bereich der Förderung nach RL MoWo, Frau Holtmann und Frau Gette, gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine

Mit der Richtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 (RL MoWo NRW 2023) soll die Neuschaffung oder Herrichtung von Wohnraum für diese Zielgruppe oder für andere aufzunehmenden Personen in den Kommunen in NRW gefördert werden.

Für die Neuschaffung durch Neubau, Nutzungsänderung und Erweiterung zeichnet sich die Förderung durch zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungsnachlässen aus. Auf der Internetseite der NRW.BANK werden die Förderbausteine erläutert. Hier finden Sie auch die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind.

Die Herrichtung von vermietungsfähigem und somit kurzfristig nutzbarem Wohnraum kann in Form von Festbetragszuschüssen gefördert werden. Die entsprechenden Erläuterungen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der NRW.BANK.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Erwerbs von Zweckbindungen für die Inanspruchnahme von Festbetragszuschüssen. Die entsprechenden Erläuterungen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der NRW.BANK.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

Förderung nach RL MoWo NRW 2023

Bei Interesse oder Fragen helfen Ihnen die Ansprechpersonen für den Bereich der Förderung nach RL MoWo, Frau Holtmann und Frau Gette, gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/85373/show
Wohnungsbauförderung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

Frau

Verena

Holtmann

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2044
verena.holtmann@kreis-warendorf.de

Frau

Tatjana

Gette

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2043
tatjana.gette@kreis-warendorf.de