Mit der Richtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 (RL MoWo NRW 2023) soll die Neuschaffung oder Herrichtung von Wohnraum für diese Zielgruppe oder für andere aufzunehmenden Personen in den Kommunen in NRW gefördert werden.

Für die Neuschaffung durch Neubau, Nutzungsänderung und Erweiterung zeichnet sich die Förderung durch zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungsnachlässen aus. Auf der Internetseite der NRW.BANK werden die Förderbausteine erläutert. Hier finden Sie auch die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind.

Die Herrichtung von vermietungsfähigem und somit kurzfristig nutzbarem Wohnraum kann in Form von Festbetragszuschüssen gefördert werden. Die entsprechenden Erläuterungen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der NRW.BANK.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Erwerbs von Zweckbindungen für die Inanspruchnahme von Festbetragszuschüssen. Die entsprechenden Erläuterungen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der NRW.BANK.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

Förderung nach RL MoWo NRW 2023

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr planmäßig den Betrag i. H. v. 1,7 Mrd. Euro für die öffentliche Wohnbauförderung zur Verfügung. Seitens des Ministeriums wurde der Förderzeitraum bis zum 30.11.2024 begrenzt. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Fördermitteln, die die bereits in beträchtlichem Umfang zur Verfügung gestellten Landesmittel übersteigt, kann nicht sichergestellt werden, dass eingereichte Anträge bis zum Bewilligungsschlusstermin am 30.11.2024 abschließend geprüft und beschieden werden können. Der Kreis Warendorf ist bestrebt, ein erhöhtes Fördermittelkontingent zu erhalten, um einer möglichst großen Zahl an Förderanträgen zu entsprechen.  Die erhöhte Zuweisung der Fördermittel kann momentan aufgrund der begrenzten Fördermittel seitens des Ministeriums nicht zugesichert werden. 

Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Mitteilung kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von öffentlichen Wohnbaufördermitteln herleiten lässt.

Bei Interesse oder Fragen helfen Ihnen die Ansprechpersonen für den Bereich der Förderung nach RL MoWo gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.