Wohnungsbauförderung
Die Wohnungsbauförderung unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung und dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum sowie bei der Modernisierung von Wohnraum. Darüber hinaus fördert sie den Bau und die Bereitstellung von bezahlbarem Mietwohnraum und trägt damit zur Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum bei.
Verkehrsanbindung
Haltestelle: Kreishaus
Dienstleistungen
- Wohnraumförderung
- Mietwohnraumförderung - Neuschaffung
- Mietwohnraumförderung - Modernisierungsförderung
- Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
- Eigenheimförderung
- Wohnberechtigungsschein
- Einkommensbescheinigung zur Beantragung einer Zinssenkung bei der NRW.BANK
- Informationen für Vermieter von öffentlich gefördertem Wohnraum
- Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen
- Mietwohnraumförderung - Erwerb von Bindungen
- Auskunft über Wohnungsbindungen