Stundung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Forderung zum Fälligkeitstag vollständig zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Finanzbuchhaltung stellen.
Der Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung erfolgt grundsätzlich online. Hierzu füllen Sie bitte das Online-Antragsformular sorgfältig aus und fügen Nachweise zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen bei.
Anträge können auch per E-Mail an die Adresse ratenzahlung@kreis-warendorf.de geschickt werden.
Ansprechpartner
A - K | Frau Caspari |
L - Z | Herr Seitz |