Bürgergeld
Die Auszahlung von Bürgergeld ist eine Aufgabe des Jobcenters.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite.
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Onlinedienstleistungen
- Veränderungsmitteilung / elektronische Übermittlung von Nachweisen
- Kontaktformular / Terminanfrage
- Kurzantrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALGII)
- Antrag auf Weiterbewilligung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
Besonderheiten
Bürgergeld oder Wohngeld – welche Ansprüche sind möglich?
Seit dem 01.01.2023 gibt es das Bürgergeld und das Wohngeld-Plus-Gesetz.
Informationen zu den Regelungen des Bürgergeldes finden Sie hier inkl. Informationen zum Schlichtungsverfahren.
Das Wohngeld wurde ab 01.01.2023 durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente erhöht. Mit dieser neuen Heizkostenkomponente im Wohngeld soll dafür gesorgt werden, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können. Die Bundesregierung informiert hier über die Neuheiten. Aber auch das Bundesamt für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informiert über das neue "Wohngeld-Plus". Lesen Sie hier.
Ob Ansprüche auf Bürgergeld oder Wohngeld neben den sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen bestehen, kann mit folgenden Berechnungshilfen überprüft werden: