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Informationen zu Oldtimerkennzeichen

Wenn Sie einen Oldtimer besitzen, haben Sie die Möglichkeit dieses Fahrzeug mit einem roten Kennzeichen zuzulassen. Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind (also erstmals zugelassen wurden). 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten „Merkblatt Oldtimer“.

Die erstmalige Zuteilung eines 07er-Oldtimerkennzeichens, die Eintragung weiterer Fahrzeuge und die Verlängerung der Zuteilung ist nur in der Zulassungsstelle Warendorf bei den entsprechenden Sachbearbeitern möglich. Es wird empfohlen vorab einen Termin abzusprechen.

Der Austausch der Fahrzeugscheinhefte kann sowohl in Warendorf als auch in Beckum an den "normalen" Zulassungsschaltern erfolgen.


Hinweise

Fahrten mit den 07er Kennzeichen sind ausschließlich für die nachfolgend aufgeführten Zwecke zulässig:

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen
  • An- und Rückfahrten zu diesen Veranstaltungen
  • Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der Fahrzeuge

Über diese Fahrten ist ein Fahrtennachweis zu führen.

 


Rechtsgrundlage

  • § 43 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)


Formulare

 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis, zu beantragen bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, wird von der Zulassungsstelle beantragt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • schriftlicher Antrag mit Begründung (Download siehe unten)
  • Vorlage der Original-Fahrzeug Papiere (Fahrzeuge müssen älter als 30 Jahre sein); bei Fahrzeugen ohne Papiere: Vorlage des Eigentumsnachweises
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimers gem. § 23 StVZO
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO 
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Download siehe unten)

 

Hinweis

Bei Kfz.-Steuerrückständen oder ausstehenden Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, kann eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichens nicht erfolgen.

 

Amt/Fachbereich

Zulassungsstelle

Kosten

Erstmalige Zuteilung                                                               186,20 €

Verlängerung für 1 Jahr                                                            84,00 €

Verlängerung für 3 Jahre                                                        140,00 €

Ausstellung eines neuen Fahrtennachweisbuches                  10,20 €